Die Zeit drängt.
Die Frage habe ich mir auch kürzlich gestellt: Ich habe ebenfalls die Canon EOS M10 und konnte meine Kamera über die iOS-App "Canon Camera Connect" mit meinem iPhone verbinden und steuern, mit meinem Android-Smartphone von Samsung und der Android-App "Canon Camera Connect" ist mir das noch nicht gelungen; vermutlich wird die App einen Fehler haben, den man an den Kundenservice von Canon berichten sollte.
Korrekt ist:
"Anschließend möchte ich sagen, dass es gut ist(,) zu spenden."Begründung: Infinitivgruppen (hier: zu spenden [Konjunktion + Verb ]) werden mit einem Komma abgetrennt. "Spenden" wird kleingeschrieben, da es als Adjektiv und nicht als Substantiv hier gebraucht wird. Da die Konjuntion "dass" aber schon einen Nebensatz einleitet, der durch ein Komma abgetrennt wird, ist das zweite Komma fakultativ/freiwillig.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Beauftragte
So, jetzt sind wir alle wieder wach! ^^
Die Frage kann ich ja leider nicht mehr löschen ...
Welcher spezielle SMS-Typ kann das sein?
https://de.wikipedia.org/wiki/Short_Message_Service#Spezielle_Nachrichtentypen
Einmal den Home-Button unterhalb des Bildschirmes drücken, dann wird er Vorgang abgebrochen. Mehrfach nervös daraufzutippen bringt nur Menüs auf den Bildschirm, beendet den Wählvorgang aber nicht.
Was kostet dann ein
SchöneReiseTicket NRW für die Hin- und Rückfahrt von Essen nach Köln an einem Tag?Quelle: vrsinfo.de/tickets/tickets-fuer-nrw-weite-fahrten/schoenereiseticket-nrw.html
Warum ist das Ticket nicht übertragbar nach Fahrtantritt?
Muss hier ein Name eingetragen werden? Wie kann das denn überhaupt kontrolliert werden, wenn es sich um ein normales Ticket handelt, das nur abgestempelt werden muss?
Wenn ich mir die Ticketkosten hier berechnen lasse:
busse-und-bahnen.nrw.de/fahrplanauskunft/
dann erhalte ich nur ein SchöneReiseTicket NRW Einzelfahrt, aber kein SchöneReiseTicket NRW für die Hin- und Rückfahrt, welches vermutlich günstiger sein müsste, als zwei einzelne Tickets? Wie erfahre ich den Preis dafür und wo erhalte ich das Ticket für Hin- und Rückfahrt?
Hier: http://nrwtarif.vrsinfo.de/cgi-bin/ASSNRWTarifBerater.cgi?formFile=NRWTarif/NRWTarifInfo.html&formID=nrwTarifBeraterInfo&TICKET=Sch%B6neReiseTicket%20NRW%20Einzelfahrt,3080,1990,1540,995&TICKET=Sch%B6neFahrtTicket%20NRW,0,1900,0,950&TICKET=Sch%B6nerTagTicket%20NRW%205%20Personen,0,4300,0,0&TICKET=Sch%B6nerTagTicket%20NRW%20Single,0,2950,0,0&TICKET=Sch%B6neWocheTicket%20NRW,13130,8960,0,0&TICKET=Sch%B6nerMonatTicket%20NRW,41010,28090,0,0&TICKET=Sch%B6nerMonatTicket%20NRW%20Abo,33610,23030,0,0&TICKET=Sch%B6nerMonatTicket%20NRW%20Azubi,0,24740,0,0&TICKET=Sch%B6nerMonatTicket%20NRW%20Azubi%20Abo,0,20300,0,0&TICKET=Sch%B6nesJahrTicket%20NRW,404000,286000,0,0&TICKET=Sch%B6nesJahrTicket%20NRW%20Abo,35500,25000,0,0&TICKET=Sch%B6ne60Ticket%20NRW,21200,14900,0,0&TICKET=FahrradTagesTicket%20NRW,0,470,0,0
Nein, keine Sorge!
Hier habe ich einige Quellen gefunden, auf die Du Dich stützen kannst:
Tiere sind bekanntermaßen keine Menschen. Zwar sind Tiere auch keine Sachen, werden aber wie solche behandelt. So steht es in § 90a BGB. Dies bedeutet, die Gesetzesparagraphen, in denen es um Sachen, also eigentlich nur körperliche Gegenstände nach § 90 BGB,
geht, gelten weitestgehend auch für Tiere. Als Pendant zum
„Model-Release“ wird bei Sachen und Tieren teilweise ein
„Property-Release“ durch den Eigentümer, bzw. Rechteinhaber, benötigt.
Quelle: https://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/#2
Und: http://www.fotorecht.de/publikationen/tierfotos-pp.html
Und von einer guten Kanzlei: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/olg-muenchen-kein-schadensersatz-fuer-nicht-genehmigte-tierfotos-45580/
Bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht\_am\_Bild\_der\_eigenen\_Sache
Ein Problem stellt sich hingegen bei Personen dar, siehe das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/\_\_22.html
§ 22
Bildnisse dürfen
nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur
Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10
Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im
Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder
Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Hat jemand Ideen oder ein "Tutorial"?
Danke Euch im Voraus!
Danke!
DANKE!
DANKE!
DANKE!
DANKE, Gerd!
Hier ist meine Datei zum Testen: http://www.filedropper.com/totalverrueckt_1
Also, ich möchte nach der Neuinstallation von Windows 7 wieder die Verbindung zum Internet aufbauen. Der Internetanbieter hatte bei der Ersteinrichtung alles eingestellt; über "Breitbandverbindung" mit Zugangsdaten und Kennwort.
Ich möchte jetzt bloß wissen, ob ich die Daten erneut eingeben muss, falls sie auf dem alten Teledat gespeichert werden, oder ob die Daten im Teledat gespeichert werden und ich die Daten nicht erneut bei einer Neuinstallation von Windows eingeben muss.
Ich frage mich zudem, ob jeder, der im Haus Zugriff auf das Teledat-Gerät hat, einfach das LAN-Kabel in seinen Laptop stecken kann und ohne die Zugangsdaten im Laptop einzugeben, sich ins Internet einwählen kann? Das würde ja bedeuten, dass das Kennwort und die Zugangsdaten nicht auf dem PC, sondern ausschließlich auf dem Teledat gespeichert werden. Ist das wirklich so? Oder muss man dennoch Zugangsdaten eingeben, um eine Internetverbindung aufbauen zu können? Wo werden diese Daten dann gespeichert???
Danke!
Hier ist mein Problem: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c6/Colour_banding_demo.png
Der richtige Link ist hier: http://fstoppers.com/post-production/learn-how-fix-color-banding-using-just-one-simple-tool-7946
Der Link in der Frage ist falsch.
DANKE!