Gibt es eine Abholungsfrist für den Führerschein?
Ich habe meine Führerscheinprüfung vor ca. 1 1/2 Wochen bestanden.(b197 neue Regelung). Jetzt habe ich die Prüfungsbescheinigung (womit man nicht fahren kann) und die schaltkompetenz bekommen und muss damit zum Straßenverkehrsamt, um meinen Führerschein zu bekommen. Jedoch sind die Öffnungszeiten des Amtes nicht gerade förderlich, wenn man in einem Krankenhaus arbeitet. Ich kann voraussichtlich erst nächste Woche abholen und auch nur weil mein Chef nachsichtig ist. Deswegen wollte ich fragen, ob es so eine Abholungsfrist gibt.
4 Antworten
Ne ach was, ich mache eine Ausbildung in einer Verwaltung und war auch kurze Zeit in der Führerscheinstelle. Da liegen teilweise Führerscheine, die schon vor einem halben Jahr bestellt worden sind rum. Selbst wenn, würden die Mitarbeiter dort noch einmal anrufen und fragen wie weit man mit dem Führerschein ist bevor sie ihn vernichten.
Deswegen wollte ich fragen, ob es so eine Abholungsfrist gibt.
Die Abholung darf zwei Jahre nicht überschreiten, geregelt in der FeV §18 Abs.2 vorletzte Satz.
Soweit ich weiß, gibt es da keine genaue Frist dafür und ja das langt dir definitiv. Du kannst aber glaube ich eine Person bevollmächtigen, die dir den Führerschein abholt
Für 10 oder 20 Euro findet sich oft jemand der dann plötzlich doch Zeit hat :)
Aber soviel ich weiß hat der bestellte Führerschein kein festes abholdatum
Zwei Jahre hast du Zeit.. 😀
Warum ein Jahr, nach der bestandenen Prüfung oder nach dem erstantrag
Nach der bestehen der Prüfung hat man ein Jahr Zeit den FS abzuholen.
Ein Jahr hast du Zeit..
…die Abholung darf zwei Jahre nicht überschreiten.
Doch 2, hm.. mag sein! Hast du einen Link? Bei B196 sind es nämlich nur 12 Monate.
Ja leider haben andere auch keine Zeit. Trotzdem danke für deine Antwort. Ich habe richtig Angst, dass ich sonst alles umsonst hinter mich gebracht habe.