Gez Gebühren umgehen?
Hallo,
ich wohne seit ca 1 Jahr in einer Wohnung und habe seitdem keine Gez bezahlt, jetzt habe ich mich damit beschäftigt und bin die ganzen Briefe mal durchgegangen die ich schon bekommen habe, darunter zuletzt auch zwei Festsetzungsbescheide am 01.12.22 und 02.01.23.
Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen ohne etwas zu zahlen, es sind schon über 200€.
Letztes Jahr war ich auch von Mitte März bis Anfang Oktober arbeitslos, vielleicht bringt diese Info ja was kp
4 Antworten
Als Bürgergeld-Empfänger kannst Du Dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Ansonsten können die, neben eventuellen anderen Gläubigern in die Liste für eine eventuelle Privatinsolvenz.
Dann bist Du allerdings 3 Jahre nicht mehr kreditwürdig und natürlich müssen dafür einige Gegebenheiten erfüllt sein - Du also wirklich pleite und ohne Vermögen sein.
Kunstwerke, Auto, Schmuck uvm. werden zuvor natürlich gepfändet und verwertet.
Autos sind nicht immer pfändbar es sei denn sie wurden auf Kredit finanziert.
Rechtlich kannst du gegen die Festsetzungsbescheide nicht mehr vorgehen, da sie bereits nach einem Monat unanfechtbar geworden sind. Du hättest da aber auch keine Chance gehabt, weil grundsätzlich jeder volljährige Inhaber einer Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen muss, allerdings muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Umgehen kann man die Zahlungspflicht nicht.
Wenn du als Arbeitsloser ALG I beziehst, kannst du dich leider nicht befreien lassen. Das geht nur bei Empfängern von Bürgergeld. https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.
Sollte das mit der Befreiung bei nicht klappen, geht es nun wie folgt weiter: Du bekommst zuerst eine Mahnung, dann wird vollstreckt. Die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Beamte der Stadt- oder Finanzamtskasse kostet zusätzlich Geld. 2-mal Säumniszuschläge von 8 Euro sind ja schon festgesetzt. Es wird also laufend teurer, wenn du nicht zahlst.
Du kannst aber einen Antrag auf Ratenzahlung beim Beitragsservice stellen.
Ohne zahlen, gar nicht.
Die geben den Vorgang ab, n die öffentliche Verwaltung und pfänden Dich ab.
es ist durch. Die Bescheide sind 30 jahre lang vollstreckbar, du musst zahlen