Gemeinsam unterhaltsberechtigte Kinder (unter 25)?
Wer ist da zu berücksichtigen? Kinder die schon ihr eigenes Geld verdienen durch Ausbildung?
3 Antworten
Eine Azubivergütung wird im Regelfall auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, so wie das mit dem Kindergeld auch passiert.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres wird das Kindergeld voll auf den Bedarf des Kindergeldes angerechnet, der berechnet sich aus dem gesamten anrechenbaren Nettoeinkommen beider Elternteile, im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle.
Es kommt auch darauf an ob das Kind dann schon einen eigenen Haushalt hat, oder noch bei einem Elternteil wohnt.
Von der Nettovergütung bleiben im Regelfall 100 Euro an Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen.
In erster Linie das Kind mit seiner Ausbildungsvergütung die bis auf 100 EUR angerechnet wird.
Ebenso das Kindergeld in voller Höhe.
Und der Bedarf errechnet sich aus dem unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen beider Eltern.
Dann ist halt noch die Frage ob das Kind noch bei einem Elternteil lebt, ob es vorrangig zu betrachtende Kinder und /oder neue bzw. alte Ehepartner gibt.
Um was geht es denn genau? Dann könnte man die Frage besser beantworten.
Die Ausbildungsvergütung wird auf den Unterhalt angerechnet. Die ist oftmals so hoch, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.