Gehört dazu Glück ?

4 Antworten

Die Bewilligungs von Umschulungsmaßnahmen ist Ermessenssache bzw. wird immer im Einzelfall entschieden.

Bissl Glück gehört sicherlich (auch) dazu.

Du stellst eine Frage in Richtung Äther und erwartest, dass etwas zurückkommt. Aber leider ist das nicht so leicht.
Wer soll dieser Träger sein? Welche Institution meinst du explizit? Arbeitsagentur? Arbeitgeber? IHK? Stipendium?

All diese Sachen bedürfen unterschiedliche Rangehensweisen. Bei der Arbeitsagentur hilft nur der Umweg der Diskussion mit einem Vorgesetzten. Beim Arbeitgeber zählt die fachliche Qualifikation. Bei der IHK eventuell die eigene Übernahme der Kosten und beim Stipendium eine Investition in die eigenen Noten.

Da wir hier nicht wissen, worum es genau geht, können wir dir nicht eBay helfen.
Aber eines kann man sicher sagen; Glück ist eine Umschreibung für „Ich mache nichts und hoffe einfach mal, dass was gutes rauskommt“. Wenn du Erfolg haben willst, verlasse dich nie auf dein Glück, sondern auf deine Leistungen.

Der Bildungsträger übernimmt nichts. Für ihn bist du entweder ein Selbstzahler oder du hast einen Bildungsgutschein.

Ob du letzteres bekommst hat paar Bedingungen. Da musst also mit deinem Berater/Vermittler vom Amt reden. Bei gesundheitlichen Gründen kann u.U. auch die Rentenversicherung übernehmen.

Nein. "Glück" in diesem Sinne gibt es nicht. Man muss schon einiges dafür tun.