Gegner Vorfahrt genommen aber?

VanLorry  19.01.2024, 23:19

Der andere kam von links - d.h. für ihn kamst du von rechts. Gab es eine Beschilderung hinsichtlich der Vorfahrtsregeln oder galt rechts-vor-links?

Sasko77 
Fragesteller
 19.01.2024, 23:28

Da war halt nur eine Ampel, Die leuchtete die ganze Zeit nur gelb und ich bin auch langsamer gefahren wo er halt so schnell, dass ich nicht mehr reagieren konnte.

3 Antworten

Der Polizist hat recht mit dem was er sagt. Die Zeugen saßen beim Gegner im Auto? Wenn nicht können sie nicht wissen wie schnell er fuhr. Damit kommt man nicht weiter, noch jeder Unfallverursacher versucht einen Teil der Schuld auf den anderen zu schieben weil der angeblich zu schnell fuhr. Kannste knicken.

Sasko77 
Fragesteller
 19.01.2024, 23:29

Der Gegner meinte zu mir, er ist schnell gefahren

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apfelbus  20.01.2024, 00:04
@Sasko77

Schön dumm von ihm. Das wird er im Zweifel vor Gericht sicher nicht wiederholen.

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Hallo

Wenn dort rechts vor links gilt dann hast du als Rechtskommender Vorrang.

Wenn der von links Kommende auf der Vorrangstraße war dann hatte er Vorrang

Gruß HobbyTfz

na du bist schuld.

schon allein das man mit erhöter Vorsicht beim Linksabbiegen vorgehen muss- sagst du es ja selber" du hattest eine Schlechte Sicht"- na wenn du das bei der Polizei noch angegeben hast- top. Wer eine Schlechte Sicht hat- muss sich beim abbiegen so langsam vorran tasten- das eine gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Und wenn es mit Schittgeschwindigkeit vortasten ist.

Mal so als Tipp. Wenn man bei der Polizei sagt " die sicht was so schelcht, das ich ihn nicht gesehen habe- dann ist es chon ein schuldeingeständnis- aber dann auch noch zu sagen " der ist zu schnell geafhren" da ist dann schon ein scherz-- Erst nicht sehen und dann aber wissen, wie schnell er fährt" das wiedersprcicht sich.

Sasko77 
Fragesteller
 19.01.2024, 23:28

Der Gegner meinte zu der Polizei er ist selber zu schnell gefahren

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