Vorfahrt gewähren hinter Kurve?
Ich stand letztens an einem Vorfahrt gewähren Schild zur Auffahrt auf eine Hauptstraße. Ich hab genau nach links geschaut, niemanden gesehen und dann zügig los gefahren. da ich aber aus einer engen Straße kam und die Hauptstraße zusätzlich eine Rechtskurve macht, konnte ich nicht besonders zügig losfahren. Auf der Vorfahrtstraße kam dann ein PKW mit ca. den erlaubten 50 angefahren und hat mich angehupt, da ich gerade herausgefahren bin und erst knapp 30 gefahren bin.
Würde es zu einem Unfall kommen, wäre meiner Meinung nach die Schuld aber beim Fahrzeug auf der Hauptstraße, da es beim fahren in der Kurve, trotz Vorfahrt, im einsehbaren Bereich anhalten können muss. Ich kann ja nicht um die Ecke sehen.
Aber wie würde so etwas vor Gericht aussehen. Wer hätte Schuld und wie würde es beweistechnisch aussehen. Und wie weit muss ich in die Straße eingefahren sein damit sich die Lage verändert
2 Antworten
Du kannst nicht die Vorfahrt von jemandem missachten, den du nicht sehen kannst.
Wenn also im Fall der Fälle der Unfallgutachter bestätigt, dass du in dem Moment, in dem du losgefahren bist, den anderen noch nicht sehen konntest und auch nicht explizit getrödelt hast, ist ganz astrein der andere auf ein ordnungsgemäß fahrendes, nur eben leider langsameres Fahrzeug aufgefahren.
Generell ist erstmal die Schuld bei dem, der hinten auffährt. Du hast ja deine Pflicht erfüllt und hast kein Fahrzeug gesehen. Anders sieht es aus wenn du einen Auffahrunfall provozierst.
Wenn die Kurve nicht gut einzusehen ist, muss man trotzdem bereit sein seine Geschwindigkeit verringern zu können um einen Aufprall zu vermeiden.
Nicht jedes Auto kann innerhalb von 1 Sekunde auf 50 km/h beschleunigen.