Führerschein fahreignung?

3 Antworten

Kurz zu meiner Situation: ich bin mit richterlichem Beschluss geschlossen untergebracht.

Dazu gibt es ja auch eine Vorgeschichte, die Frage ist: ist sie der FEB bekannt?

Falls ja, wird es vermutlich auf ein ärztliches Gutachten hinauslaufen bevor dir die Fahreignung zuerkannt werden kann. Das äG müsste dann von einem unabhängigen Facharzt durchgeführt werden, da dir dein "eigener" Arzt ein "Gefälligkeitsgutachten" ausstellen könnte. Allerdings könntest du die Diagnose deines Arztes zur Untersuchung mitnehmen...

Es wird ein ärztliches Gutachten eingeleitet, sobald du die Krankheit angibst. Oder später irgendwie im Verkehr auffällig wirst. Dann muss man zum Amtsarzt. War ich auch schon aber wegen was anderem. Der entscheidet dann, ob du fahren darfst oder nicht.

Mfg

Das kann hier aus der Ferne niemand sicher beantworten, denn es kommt einzig auf die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde an!

Guck dir mal online das Antragsformular der für dich zuständigen Behörde (Landkreis, sonst kreisfreie Stadt) an: Gibt es Gesundheitsfragen? Dann wahrheitsgemäß beantworten, die Bescheinigung beilegen und abwarten, was die Behörde dazu sagt.

Gibt es im Antrag keine Gesundheitsfragen: Keine schlafenden Hunde wecken und einfach beantragen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung