Droht mpu?

1 Antwort

Der Begriff "schriftliche Verwarnung" wird sowohl für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit als auch bei der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen verwendet. Da du nichts von Probezeit schreibst, gehe ich von der geringfügigen Ordnungswidrigkeit.

Dass du jetzt einen Punkt bekommen hast, deutet auf eine "mittelschwere" Ordnungswidrigkeit hin.

Eine geringfügige und eine "mittelschwere" Ordnungswidrigkeit dürften noch keine MPU zur Folge haben.


Dorian246y 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 18:31

Das Problem ist dass ich in probezeit bin.

Und eine probezeit Verlängerung hab