Mpu bericht negativ doch mit kurs 70 positiv?

1 Antwort

Ja, es ist eine "Empfehlung", welche die Fahrerlaubnisbehörde allerdings zur Pflicht machen wird.

Beachte auch den im Schreiben genannten §11 Abs 10 FeV:

(10) Hat der Betroffene an einem Kurs teilgenommen, um festgestellte Eignungsmängel zu beheben, genügt in der Regel zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn
1. der betreffende Kurs nach § 70 anerkannt ist,
2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben,
3. der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und
4. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nummer 2 vor Kursbeginn zugestimmt hat.
Wurde die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes oder nach § 11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 angeordnet, findet Satz 1 keine Anwendung.

Es kommt also darauf an, ob die MPU wirklich wegen einer Alkoholfahrt angeordnet wurde, oder ob beispielsweise wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, zu hoher Punktestand oder Hinweise auf ein hohes Aggressionspotenzial als Anordnungsgründe genannt wurden, ohne dass der Alkohol der Hauptgrund war.


Wasmachensacheb 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 22:32

Ja die Mpu war wegen einer Alkoholfahrt,

Das heist Quasi wenn die Führerscheinstelle das genehmigt muss ich nicht nochmal eine Mpu machen sondern bekomme ihn direkt ?

migebuff  24.02.2025, 22:41
@Wasmachensacheb

Wenn die Behörde zustimmt, genügt das in der Regel.

Somit zwei "kann"-Entscheidungen. Sie kann auch von der Regel abweichen, müsste dann aber begründen, warum genau der Regelfall gerade bei dir nicht anwendbar ist, andernfalls wäre das ein Ermessensausfall.

Das andere Problem ist, dass sie zustimmen muss. Damit sie zustimmen kann, muss sie Kenntnis vom negativen Gutachten mit eben dieser Empfehlung haben. Stimmt sie nicht zu, bleibt es trotzdem in deiner Akte und die Behörde versagt den Antrag.