Ärztliches Führerscheingutachten negativ-was tun?
Hallo,
ich benötige dringend Hilfe von jemandem, der sich hier auskennt.
Aufgrund eines Vorfalls im Straßenverkehr wurde angeordnet, dass ich ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen muss. Dies wollte ich schon vor ca. 2 Jahren tun, allerdings hat mir damals die gesetzte Frist nicht gereicht und ich habe den Führerschein abgegeben.
Nun habe ich einen Neuantrag gestellt.
Leider ist das Gutachten nicht positiv ausgefallen und ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich jetzt tun soll. Bisher habe ich jetzt überall gelesen man soll negative Gutachten nicht weiterleiten. Sollte ich es nicht weiterleiten wird mir mein Antrag gebührenpflichtig versagt.
Was genau bedeutet das und um was für Kosten handelt es sich?
Ist dann kein Neuantrag mehr möglich? Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank vorab für Hilfe.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand etwas dazu sagen kann. Online konnte ich überhaupt nichts dazu finden.
Wie lange ist das her, dass Du den abgegeben hast?
Ein einhalb Jahre
2 Antworten
Ad Hoc habe ich leider keine gute Nachrichten. Die Information, dass Du ein ärztliches Gutachten benötigst ist dort nicht gespeichert. Die Löschfrist beträgt 5 Jahre. Du hast noch ein weiteres Problem. Die Neuaufstellung kannst Du nur innerhalb von 2 Jahren beantragen. Danach musst Du ihn komplett neu machen, also bereits in einem halben Jahr. Aber auch dann brauchst Du noch das Gutachten. Das tut mir Leid, aber einen Weg herum gibt es hier leider nicht.
Den Führerschein komplett neu machen? Mit Theorie und Praxis Prüfung?
Genau. Als hättest Du nie einen gehabt.
Was ich nicht ganz verstehe...Wenn ich jetzt also 5 Jahre warte den Führerschein dann nochmals mache benötige ich das Gutachten nicht ? Oder ist mit Löschfrist gemeint ich kann gar keinen Antrag mehr stellen?
Das ist die Löschfrist nach DSVGO. Die Daten deines Führerschein betreffends werden komplett aus dem System gelöscht. Die wissen dann nicht mehr, ob Du überhaupt einen gehabt hattest und auch nicht, dass Du ein Gesundheitsgutachen brauchst. Die Frist beginnt ab da, wo Du den Führerschein abgegeben hast. Also noch 3,5 Jahre.
Vielen Dank für die Antwort. Wie sollte ich mich nun letztendlich verhalten? Das Gutachten gar nicht abgeben? Und mir den Führerschein komplett entziehen lassen? Da ich ihn ja so oder so komplett neu machen muss macht es keinen Unterschied wie ich reagiere oder gäbe es noch andere Möglichkeiten?
Das Gutachten brauchst Du nicht weiterleiten und würde ich auch nicht tun. Das verlängert nur die Aufbewahrungsfrist. Wenn Du dieses Problem in den nächsten 6 Monaten nicht lösen kannst, wirst Du leider deinen Führerschein komplett neu machen.
Sehe ich genau so. Allerdings wurde ich aufgefordert mich innerhalb einer Woche zu äußern sonst wird der Führerschein mir kostenpflichtig entzogen.
Danach würde wie ich gehört habe eine sogenannte Sperrfrist eintreten. Ich habe was von 10 - 15 Jahren gelesen. Allerdings müsste das MPU bezogen sein. Ich weiss es nicht. Denn so wäre das innerhalb eines halben Jahres gar nicht mehr zu lösen :-(. Oder sind das dann hier die genannten 5 Jahre?
Dass ich den Führerschein komplett neu machen muss davon habe ich noch nichts gehört. Das ist ganz sicher? 100 %?
Das Gutachten musst du natürlich nicht abgeben, dann allerdings wird dein Antrag versagt. Das hätte eventuell beim nächsten Antrag eine MPU zur Folge.
Mein Tipp: Ziehe den Antrag zurück, das kostet nichts.
Das hatte ich mir auch schon überlegt allerdings ist dies überhaupt noch möglich da ich bereits von der FSST angeschrieben wurde? Mich würde noch interessieren wieso ich dann eine MPU machen müsste? Stimmt das tatsächlich dass ich den Führerschein nach Ablauf von 2 Jahren komplett neu machen muss?
Den Antrag zurückzuziehen ist jederzeit möglich, kein Problem.
Wenn du nach einem Verzicht nun auch noch eine Versagung bekommst, ist es üblich, beim nächsten Antrag eine MPU anzuordnen.
Und nein, du musst den Führerschein nicht komplett neu machen. Die erwähnte Zweijahresfrist ist schon vor längerer Zeit abgeschafft worden. Heute gelten keine exakten Fristen mehr, sodass die Behörde individuell entscheidet, ab wann du wieder eine Prüfung ablegen müsstest.
Okay, das heißt ich schreibe denen dass ich den Antrag zurück ziehe und bin dann wieder beim Führerscheinverzicht. Das würde gleichzeitig bedeuten ich muss wieder ein neues Gutachten vorlegen wenn ich ihn zurück haben möchte. Andere Optionen gibt es nicht?
Nein, die gibt es nicht. Jedenfalls nicht, wenn du es dir nicht zu schwer machen willst. Ein neuer Antrag lohnt aber auch nur, wenn die Aussicht auf ein besseres Gutachten besteht.
Danke für diese Infos. Ist es denn richtig, dass nach 10 Jahren alles aus der Führerscheinakte gelöscht wird? Dann wäre nichts mehr ersichtlich. Oder gilt dies nur beim Entzug? Das würde bedeuten ich müsste den Führerschein dann neu machen, richtig? Sry für die vielen Fragen 😔
Kein Problem, sehr gern. 🙂 Diese 10-jährige Frist beginnt erst nach 5 Jahren zu laufen. Würdest du jetzt eine Versagung bekommen, begönne diese Frist wieder von neuem.
Es würde also 15 Jahre dauern. Aber auch danach wirst du bei einer Antragstellung gefragt werden, ob du gesundheitliche Gebrechen hast. Wenn du dann nicht wahrheitsgemäß antwortest, droht der nächste Entzug, zumindest dann, wenn es herauskommt.
Aber diese Frist läuft nur bei Entzug oder auch bei Verzicht auf den Führerschein? Naja 15 Jahre warten ist so oder so lange😄
Danke für deine Antwort. Das ist ja jetzt wirklich für mich gerade schwer zu begreifen....
Den Führerschein komplett neu machen? Mit Theorie und Praxis Prüfung?
Was ich nicht ganz verstehe...Wenn ich jetzt also 5 Jahre warte den Führerschein dann nochmals mache benötige ich das Gutachten nicht ? Oder ist mit Löschfrist gemeint ich kann gar keinen Antrag mehr stellen?