Hallo Zusammen,
Hat jemand Erfahrung mit einem ärztlichen Gutachten wegen Betäubungsmitteln (BTM), obwohl kein Vorfall im Straßenverkehr vorlag?
Ich wurde im Zusammenhang mit BTM auffällig, jedoch nicht im Straßenverkehr. Ich habe keine Vorstrafen, keinen einzigen Eintrag in der Führerscheinakte und besitze den Führerschein seit über 35 Jahren – ohne jegliche Beanstandung.
Mein Anliegen: Ich nehme BTM-haltige Medikamente auf ärztliche Verordnung ein. Trotzdem wurde ich nun zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert. Die Fragestellung lautet jedoch pauschal nur: „Konsum von Betäubungsmitteln – ja oder nein?“
Ich habe nun große Sorge, dass das Gutachten negativ ausfällt, da bei einer Haar- oder Urinprobe die Substanzen nachgewiesen werden – obwohl sie ärztlich verschrieben sind.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hilfreiche Tipps geben, wie ich mich am besten auf das Gutachten vorbereite?
Ich freue mich über jede Rückmeldung oder Empfehlung.
2 Antworten
Ich wurde im Zusammenhang mit BTM auffällig, jedoch nicht im Straßenverkehr.
Was genau heißt "auffällig"? Allein der widerrechtliche Besitz genügt, um das Gutachten zu rechtfertigen, siehe §14 FeV:
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3. missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Irgendwie musst Du doch aufgefallen sein. So einfach bekommt man keine "Einladung" zur MPU oder was auch immer bei Dir anliegt.
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen solche Mittel nehmen musst, wäre es sinnvoll gewesen, wenn Du immer eine entsprechende Bescheinigung Deines Arztes mit Dir führen würdest. Das hätte die Situation wahrscheinlich sofort geklärt.
Jetzt musst Du durch Deinen Arzt belegen, dass Du diese Mittel rechtmäßig bzw. aus gesundheitlichen Gründen nehmen musst. migebuff hat das bereits ausführlich thematisiert.
Allerdings scheint Dein Benehmen so auffällig gewesen zu sein, dass da generell Zweifel auch an einer Fahrtauglichkeit aufgekommen sind. Dabei ist es vollkommen egal, ob Du gerade mit dem Auto gefahren bist oder wie lange Du schon fährst. Der Moment des Auffallens ist entscheidend.
Viel Glück.