Fremde Katzen im Haus? Wie abgewöhnen?
Ich habe zwei Katzen (1 Jahr alt). Beide sind sehr unterschiedlich vom Typ her. Sie schüchtern und ängstlich. Er Draufgänger und gefühlt ohne Angst. Seit ca 2 Monaten sind beide Freigänger. Während sie eigentlich nur auf dem Balkon bleibt und vielleicht mal abends in unseren Garten geht, ist er genau das Gegenteil. Er stand immer am Fenster, hat nur gejault und immer gezeigt, dass er raus will. Wenn ich morgens aufstehe, läuft er sofort zum Fenster und will raus. Er durchläuft alle Gärten und kennt gefühlt auch schon die halbe Nachbarschaft.
Nun ist neben unserem Haus (Mehrfamilienhaus) jedoch ein Einfamilienhaus. Ich wusste schon immer, dass sie Katzen nicht so wirklich gerne haben. Über zwei andere Gärten kommt er auch zu denen in den Garten. Das ist denen nicht lieb, aber bisher haben sie es akzeptiert.
Jetzt ist er aber bereits dreimal ins Haus bei ihnen gelaufen. Klar er ist mega neugierig. Er hat echt keine Angst, auch nicht vor Fremden. Ich hab ihn schon zweimal rausgeholt, weil sie ihn dann in einen Raum gesperrt haben und mich dann angerufen haben. Heut kam wieder der Anruf. Dann hat der Mann mich vor dem Haus so was von abgeschrien, dass das so nicht geht. Sie müssten auch mal lüften! Es kann doch nicht sein, dass deine scheiß Katze immer rein läuft! Die Kackt auch bei uns im Garten! Ich hab versucht zu erklären, aber er wollte nichts hören. Er verlangt, dass ich meinen Kater nur in der Nacht rauslasse. Dann wenn bei ihnen alle Türen zu wären...
Er hat versucht ihn aus dem Haus zu jagen. Natürlich haut er vor ihm ab. Sie hat dann versucht ihn aus dem Haus zu jagen. Ich sag immer, lass die Tür nach hinten auf und schließ die anderen Türen, er geht von selbst raus...
Tja, was macht man da? Ich kann ihn nicht einsperren. Ich will ihn auch gar nicht einsperren. Er ist viel ruhiger, viel zutraulicher, seitdem er frei draußen ist.
2 Antworten
Hallo Du,
leider bist du tatsächlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass dein Kater nicht in dieses Haus geht. Die Hausbesitzer könnten auf Unterlassung jeglicher Besitzbeeinträchtigung klagen.
Folgendes Gerichtsurteil dürfte für dich interessant sein:
Werden freilaufende Katzen gehalten, so ist dafür Sorge zu tragen, dass die Katzen nicht in den Wohnbereich von Nachbarn gelangen und auch keine über das bloße Betreten hinausgehende Beeinträchtigungen durch Kotablagerungen entstehen.
Das bloße Betreten des Außenbereichs (Balkon/Terrasse) durch eine Katze ist indes aufgrund des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots grundsätzlich hinzunehmen.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die Kläger können gemäß §§ 862 I, 1004 I 2 BGB analog verlangen, dass die Beklagten die beiden Katzen so halten müssen, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Kläger gelangen und auf dem Balkon/der Terrasse der Kläger keine Verschmutzung durch Kot oder Erbrochenes hinterlassen.
Die Beklagten sind als Halter der Katzen Störer im Sinne der §§ 862, 1004 BGB. Grundsätzlich geben die §§ 862, 1004 BGB einen Anspruch auf Unterlassung jeglicher Besitzbeeinträchtigung. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits im bloßen Betreten eines Grundstücks durch Katzen eine Besitzbeeinträchtigung liegt, ohne dass es darauf ankäme, ob es hierbei zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommt. ... https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile/9462/katzen-duerfen-nachbarn-nicht-belaestigen
Du könntest deinem Nachbarn anbieten, dass du ihnen für die Wohnung oder Garten solch einen Katzenschreck Ultraschall Solar schenkst, den sie dann in ihrem Garten, oder der Wohnung installieren. Ob das tatsächlich Katzen fern hält weiß ich nicht. Aber es ist ein Angebot zur Schlichtung.
So kann dein Kater weiterhin rausgehen und die Nachbarn haben ein Gerät was ihnen hilft und sind deinen Kater eventuell los.
Wenngleich diese Nachbarn gleichfalls zur Duldung angehalten sind und selbst auch Vorkehrungen treffen müssen, damit ihr Garten vor Katzen sicher ist.
Rechtsprechung: Wer haftet für Katzenkot in Nachbars Garten?
Verschiedene Gerichtsurteile kommen darüber überein, dass der Besuch einer Katze im Garten ebenso wie die damit verbundenen Hinterlassenschaften im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung zulässig sind. Es ist also grundsätzlich nicht verboten, dass die Katze der Nachbarn in deinen Garten kotet. Sollte es im Einzelfall allerdings zu einer unverhältnismäßigen Belästigung kommen, kann hier individuell anders entschieden werden. Dazu zählt beispielsweise auch der regelmäßige Besuch mehrerer Nachbarskatzen: in diesem Fall sind deine Nachbarn dazu aufgerufen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine übermäßige Belästigung einzudämmen. Quelle: hier
Deinen Katzen alles erdenklich Gute.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Ich habe dir alles Relevante mitgeteilt und dir sogar Gerichtsurteile rausgesucht und verlinkt. Bitte suche nach Möglichkeiten, dass dein Kater dort nicht mehr reingeht, dazu bist du verpflichtet. Der Nachbar hat alles Recht der Welt eine Anzeige zu machen und mit dir vors Gericht zu ziehen.
Wenn du das nicht willst kommt ihr (also du und der Nachbar) nicht umhin für beide Seiten probate Lösungen zu finden. Dazu muss man sich einsichtig und wohlwollend begegnen.
Viel Erfolg.
Deinen Katzen alles Gute.
Zäune deinen Garten oder ein Teil davon katzensicher ein.
Und lasse deine Katzen chippen, wenn sie das noch nicht sind.
Ich wohne im Mehrfamilienhaus, da kann ich außen nichts verändern am Garten. Hat ja auch sonst niemand Probleme mit den beide. Meine Nachbarin hat auch ne Katze, die geht nur kaum raus.
"Unverhältnismäßigen Belästigung".. Er war in über zwei Monaten nur dreimal ins Haus der Nachbarn gelaufen. Einmal ist er direkt wieder raus, zweimal haben sie ihn eingesperrt und ich sollte ihn abholen. Im Garten hat er - laut ihr - zweimal geknackt. Also wir sprechen hier nicht von regelmäßig...
Sie sagen ja auch nicht, wenn er im Garten bei Ihnen läuft. Nur wenn er ins Haus geht.