Freiberuflicher Minijob bei Sozialhilfe?
Hallo. Bei Sozialhilfebezug ist es ja möglich, einem Minijob nachzugehen. Ist es auch möglich eine Freiberuflichkeit als Minijob anzumelden? Dabei dann selbstgemachte Sachen verkaufen wie Kunst, Genähtes und Deko?
Danke, Grüße
4 Antworten
Du darfst jeder Tätigkeit nachgehen, welche Dir möglich ist.
Die Einkommensanrechnung unterscheidet sich jedoch zwischen Sozialhilfe- und Bürgergeldbezug.
selbstgemachte Sachen verkaufen wie Genähtes und Deko... Das ist nicht freiberuflich. Das ist ein Gewerbe !
Und natürlich kannst du ein Gewerbe beginnen. Du bekommst dann eben nur die Aufstockung als Sozialhilfe, so wie bei einem Angestelltenjob.
Wie nennst Du es denn dann, wenn das anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nicht deckt und man zusätzlich Geld vom Sozialamt bekommt ?
Dann wirst Du ein Gewerbe anmelden müssen, solange Du nur unter 3 Stunden am Tag arbeitest, sollte das auch möglich sein.
Die Anrechnung von Erwerbseinkommen ist dann aber anders als bei Bürgergeld vom Jobcenter.
Minijob ist eine Angestelltenverhältnis
Freiberuflichkeit ist eine Selbstständigkeit
Beides hat miteinander nichts zu tun
Aufstockende Sozialhilfe gibt es nicht.