Freiberuflicher Minijob bei Sozialhilfe?

4 Antworten

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Du darfst jeder Tätigkeit nachgehen, welche Dir möglich ist.

Die Einkommensanrechnung unterscheidet sich jedoch zwischen Sozialhilfe- und Bürgergeldbezug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

selbstgemachte Sachen verkaufen wie Genähtes und Deko... Das ist nicht freiberuflich. Das ist ein Gewerbe !

Und natürlich kannst du ein Gewerbe beginnen. Du bekommst dann eben nur die Aufstockung als Sozialhilfe, so wie bei einem Angestelltenjob.

Agamemnon712  19.04.2024, 05:44

Aufstockende Sozialhilfe gibt es nicht.

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isomatte  19.04.2024, 06:40
@Agamemnon712

Wie nennst Du es denn dann, wenn das anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nicht deckt und man zusätzlich Geld vom Sozialamt bekommt ?

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Dann wirst Du ein Gewerbe anmelden müssen, solange Du nur unter 3 Stunden am Tag arbeitest, sollte das auch möglich sein.

Die Anrechnung von Erwerbseinkommen ist dann aber anders als bei Bürgergeld vom Jobcenter.

Minijob ist eine Angestelltenverhältnis

Freiberuflichkeit ist eine Selbstständigkeit

Beides hat miteinander nichts zu tun