Gewerbe für Verkauf von Kunstharzartikeln?
Hallo,
ich bin 22, berufstätig und arbeite hobbymäßig mit Kunstharz und habe schon Mal überlegt ein Kleingewerbe anzumelden um meine Produkte (Schalen, Untersetzer, Deko, Stifte…..) im Internet zu verkaufen.
Da ich im Internet leider nicht fündig werde frage ich hier: kann man dabei auch als „Künstler“ durchgehen sodass man gar keinen Gewerbeschein benötigt? Falls nicht, zählt das dann in der Form als „Handwerk“ dass man einen Handwerksschein absolvieren muss? Denn eine Mitgliedschaft bei der HWK wäre ja so oder so dann ein Muss…
bin über jede Antwort froh. Danke
3 Antworten
Ob deine Schalen, Untersetzer, Deko und Stifte aus Kunstharz, Plastik oder Porzellan sind, ist gewerbe- bzw. handwerksrechtlich egal. Es ist keine Kunst.
Gib einfach "Herstellung und Vertrieb von Dekoartikeln" an. Dann wirst du nicht der HwK zugeordnet.
Gewerberechtlich gibt es kein Kleingewerbe, sondern nur ein Gewerbe, was man anmelden kann.
Nicht jeder, der sich ein Künstler nennt , ist auch ein Künstler. Und der Vertriebsweg über das Internet soll aus einer Freiberuflichkeit regelmäßig ein Gewerbe machen.
Ich habe eine ehemalige Freundin, die so etwas machst. Du könntest dich mit deinen Fragen an sie wenden: https://www.facebook.com/Miiiieeezz/