Gewerbe für Verkauf von Kunstharzartikeln?

3 Antworten

Ob deine Schalen, Untersetzer, Deko und Stifte aus Kunstharz, Plastik oder Porzellan sind, ist gewerbe- bzw. handwerksrechtlich egal. Es ist keine Kunst.

Gib einfach "Herstellung und Vertrieb von Dekoartikeln" an. Dann wirst du nicht der HwK zugeordnet.

Gewerberechtlich gibt es kein Kleingewerbe, sondern nur ein Gewerbe, was man anmelden kann.

Nicht jeder, der sich ein Künstler nennt , ist auch ein Künstler. Und der Vertriebsweg über das Internet soll aus einer Freiberuflichkeit regelmäßig ein Gewerbe machen.