Gewerbeschein für Selbstgemachte Deko?
Hallo erstmal.
Ich versuche mal hier mein Glück da ich im Internet keine konkrete Antwort auf meine Fragen finde.
Also. Ich plane demnächst von mir selbst hergestellte kleine Deko im Internet zu verkaufen (z.B. Ebay Kleinanzeigen, Vinted, Etsy) allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich das rechtlich einfach so darf.
Ich weiß dass man für vieles einen Gewerbeschein braucht. Allerdings möchte ich die Sachen nicht für den Gewinn verkaufen sondern weil ich im Internet sehr viel von dieser Art von Deko sehe die allerdings immer sehr teuer angeboten wird deshalb möchte ich sie etwas unter dem Durchschnitt verkaufen da sich viele auch einfach nicht so teure Sachen leisten können.
Es handelt sich hierbei um maximal 5€ pro Artikel. Ich bin eine Einzelperson (volljährig, Wohnort in Niedersachsen, ohne Angestellte oder ähnliches) und möchte den Verkauf auch nicht dauerhaft machen.
Gibt es also eine Möglichkeit diese selbst hergestellten Sachen zu verkaufen ohne ein Gewerbeschein zu besitzen?
3 Antworten

Ich mache auch Deko und verkaufe sie :) Dafür habe ich Gewerbe angemeldet. Das ist einfach viel zu riskant. Ich habe erst auch über Ebay Kleinanzeigen und so verkauft und nun auch einen eigenen Shop und zuhause einen kleinen Laden. Ich mache recht viel Werbung usw. Ohne Gewerbe geht das gar nicht und wenn das Finanzamt dahinter kommt hast du ein echtes Problem. Gewerbeschein kostet nur ein paar Euro, das ist den Ärger nicht wert 😉 Zudem darf man recht viel verdienen ohne, dass dafür Steuern anfallen. Lediglich die Buchhaltung ist etwas nervig. Wenn ich was über Ebay Kleinanzeigen oder so verkaufe lasse ich die Leute aber immer über den Shop bestellen. Dann wird die Rechnung automatisch erstellt. Ich kann (Achtung, Werbung) Strato da echt empfehlen. Kostet zehn Euro im Monat, man muss keine Kenntnisse haben und es erleichtert vieles, weil man sehr viele automatische Vorgänge einstellen kann.
Viel Erfolg 🙂

Gibt es also eine Möglichkeit diese selbst hergestellten Sachen zu verkaufen ohne ein Gewerbeschein zu besitzen?
Nein.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.
Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Wenn du wiederholt Sachen für den Verkauf herstellst und diese anbietest, bist du gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Freimengen oder Freibeträge gibt es da nicht.
Die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige ist der sogenannte "Gewerbeschein".