Gewerbeschein für Selbstgemachte Deko?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich mache auch Deko und verkaufe sie :) Dafür habe ich Gewerbe angemeldet. Das ist einfach viel zu riskant. Ich habe erst auch über Ebay Kleinanzeigen und so verkauft und nun auch einen eigenen Shop und zuhause einen kleinen Laden. Ich mache recht viel Werbung usw. Ohne Gewerbe geht das gar nicht und wenn das Finanzamt dahinter kommt hast du ein echtes Problem. Gewerbeschein kostet nur ein paar Euro, das ist den Ärger nicht wert 😉 Zudem darf man recht viel verdienen ohne, dass dafür Steuern anfallen. Lediglich die Buchhaltung ist etwas nervig. Wenn ich was über Ebay Kleinanzeigen oder so verkaufe lasse ich die Leute aber immer über den Shop bestellen. Dann wird die Rechnung automatisch erstellt. Ich kann (Achtung, Werbung) Strato da echt empfehlen. Kostet zehn Euro im Monat, man muss keine Kenntnisse haben und es erleichtert vieles, weil man sehr viele automatische Vorgänge einstellen kann.

Viel Erfolg 🙂

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gibt es also eine Möglichkeit diese selbst hergestellten Sachen zu verkaufen ohne ein Gewerbeschein zu besitzen?

Nein.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Wenn du wiederholt Sachen für den Verkauf herstellst und diese anbietest, bist du gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Freimengen oder Freibeträge gibt es da nicht.

Die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige ist der sogenannte "Gewerbeschein".