Frauenfeindlichkeit in islamischen Ländern?
Wie ist das eigentlich wirklich im orientalischen Kulturraum? Man hört in Deutschland ständig widersprüchliches zu dem Thema. Die einen meinen, der Islam sei frauenfeindlich und es gäbe massive Diskriminierung von Frauen in islamischen Ländern. Andererseits hört man aber oft, dass Deutschland wesentlich frauenfeindlicher uns sexistischer sei als die muslimischen Länder und das in muslimischen Ländern wie Iran oder der Türkei die Frauen wesentlich taffer und respektloser gegenüber Männer seien als in Deutschland oder den USA und in der Familie viel dominanter seien und türkische und iranische Männer von ihren Frauen ständig fertiggemacht und herumkommandiert werden. Was stimmt den nun?
6 Antworten
Die Frau ist im Islam rechtlich nicht gleichgestellt. Lies mal Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann. Zwei Beispiele:
Mohammed sah - bis auf positive Aussagen über Mütter - auf Frauen herab. Einer der maßgeblichsten Koranverse ist Sure 4,34:
34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen , dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.
Es geht also um Gehorsam. Der berühmte Koranausleger Ibn Kathir erläutert Sure 4,34 mit den Worten:
"Männer sind Frauen überlegen, und ein Mann ist besser als eine Frau."
Zitiert in Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 39.
Anderes Beispiel:
Gehorsam im sexuellen Bereich
Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Frau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt).
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlieferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen.
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.
Quelle: Frauen und die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher und Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann, 2. Auflage, Taschenbuchausgabe Juni 2006, Seite 126-127 (das Kapitel ist von Christine Schirrmacher)
In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht heute zahlreiche die Frauen diskriminierende Bestimmungen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert. Zwar wurden im 20. Jahrhundert in diversen muslimischen Ländern verschiedene Reformversuche unternommen. Doch diese wurden von konservativen Kräften oft als Angriff auf das islamische Recht und seine Werte zurückgewiesen, und so bleibt das Familienrecht bis heute Gegenstand kontroverser Debatten um kulturelle und religiöse Identität. Die Re-Islamisierung in einigen islamischen Staaten ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erschwerte eine Reform des Familienrechts und somit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zusätzlich.
https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/religion/dossier/spannungsfelder/frauenrechte/
Legitimiert der Islam sexuelle Belästigungen gegen Frauen? Die Tageszeitungen befassen sich mit dieser Frage und betonen, dass es etwa in Ägypten erschreckend viele Übergriffe gibt, aber auch ebenso viel männliches Engagement dagegen.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/aus-den-feuilletons-der-koran-und-der-sex-100.html
Aber da hatte er bereits eine heftige Gegenreaktion der iranischen Frauen ausgelöst: Sie begannen, ihre Erfahrung von sexueller Gewalt, Nötigung und Vergewaltigung in sozialen Netzwerken mitzuteilen, und die Täter zu nennen. Darunter sind namhafte Künstler, Journalisten, Professoren und sogar Frauen- und Menschenrechtsaktivisten.
Innerhalb von wenigen Tagen beschuldigten beispielsweise mehr als ein Dutzend Frauen einen in Teheraner Künstlerkreisen bekannten Buchhändler, sie vergewaltigt zu haben.
https://www.dw.com/de/iranische-frauen-begehren-mit-metoo-kampagne-auf/a-54957497
Doch davon wollen diese Islamfanatiker nichts wissen. Da wird alles abgestritten und anderen Unwissen oder Verdrehen der Tatsachen unterstellt., so wie man es gerne haben möchte.
Nun das sieht jeder unterschiedlich an.In islamischen Ländern ist es anders für Frauen als in christlichen Ländern.Kopftuch Burkas Kleidung steht unter den Man viele sehen das als nicht frauenfeindlich an.
Es ist sehr unterschiedlich. Es kommt halt auf die Menschen selber an und nicht auf die Nationalität oder auf das Land
Informiere Dich bitte selbst!
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Bitteschön - musst Du selbst wisen - immerhin hast Du den Stern ja einer würdigen Antwort und einem würdigen Nutzer vergeben;)
So wichtig ist mir das Thema nicht, dass ich jetzt jahrelang irgendwelche Bücher dazu wälzen will.