Frage an Leute, die mit der S-Bahn oder RE 1. Klasse mit einem 2. Klasse-Ticket fahren?
Ich bin 14 Jahre alt und muss 20 Minuten pendeln. Am Morgen ist die 2. Klasse so uberfüllt und verdreckt, sodass ich sehe dass ich die 1. Klasse verdient habe. Auf dieser Strecke gibt es selten eine Kontrolle. Es gibt auch andere Fahrgäste, die mit einem 2. Klasse-Ticket 1. Klasse fahren. Ich kann mir kein 1. Klasse-Ticket lösen und deren Standard ist wie im InterCity in der 2. Klasse. Wie würdet ihr bei einer Kontrolle reagieren. Was würdet ihr begründen?
11 Antworten
Da ist nicht deine einzige Frage zu dem Thema! Wie oft denn noch?
Und nein,egal ob dreckig, überfüllt, ob du Asperger hast oder whatever. Du hast ein Ticket für die 2. Klasse. Also darfst du auch nur 2. Klasse fahren!
das kannst Du begründen wie Du willst, Dein 2. Klasse Ticket ist für die 1. Klasse nicht gültig ....
das heißt Du fährst ohne gültiges Ticket
60,00 Euro und ggfls. auch Strafanzeige .... das entscheidet die Bahn
Strafanzeige ja, erhöhtes Beförderungsentgelt wohl eher nicht [AG Bonn, Urteil vom 14. 10. 2009 - 4 C 521/08; AG Bergheim, Urteil vom 15. 10. 1998 - 23 C 166/98; AG Wolfsburg, Urteil vom 09-05-1990 - 12 C 30/90]
Du hast nur die Urteile herausgesucht die Deine Meinung stützen .. es gbit auch andere, die die Vetragsstrafe auch gegen Minderjährige bejahen .. je nach Amtsgericht eben .... und davon gibt es viele ...
In der Realität und nicht in einer Fantasiewelt. Siehe Kommentar von @AuroraAlpha.
Davon abgesehen: Bei einem vorliegenden Ticket falscher Klasse und überfülltem Zug ist eine Straftat kaum mehr vorhanden. Erst Recht nicht, wenn dem Minderjährigen das Bewusstsein fehlt, hier im strafrechtlichen Sinne falsch zu handeln.
Die Differenz des Fahrpreises ist das, was man ggf. verlangen kann. Mehr nicht.
Etwas anderes mag hinsichtlich Strafrecht (auch hier sind die Meinungen aber eher strittig) gegeben sein, wenn man sich im leeren Zug einfach widerrechtlich in die 1. Klasse setzt.
. und davon gibt es viele ...
Natürlich gibt es auch vereinzelt Urteile, die das ganze bejahen. "Viele" ist aber eher eine Fantasterei. Die breite Masse an Urteilen besagt das, was AuroraAlpha geschrieben hat und auch in der Fachliteratur gibt es kaum Stimmen, die das erhöhte Beförderungsendgeld bei Schwarzfahrt eines Minderjährigen ohne Erlaubnis zugestehen.
Das ist ziemlich egal wie du es begründest: Du hast kein Ticket für die erste Klasse und sitzt drin ohne es zu dürfen.
Was du denkst als 14-jähriger auf dem Weg zur Schule 'verdient' zu haben interessiert mich nicht und wird den Kontrolleur genauso wneig interessieren, ebenso zählt die Ausrede 'andere machen es doch auch nicht.
Alles was du in solch einer Situation tun kannst ist deine Schuld eingestehen und möglichst glaubhaft versichern, dass es dir Leid tut, aber mit einer Strafe wirst du vermutlich dennoch rechnen müssen und ich frage mich ernsthaft ob es das wert wäre
Wenn du nicht begründen kannst wie du es verdient hast. Dann hast du es wahrscheinlich auch nicht verdient. Kommt von deinem Ross runter.
Versuch das verdient mal vor nem Pendler zu begründen der das ganze schon seit Jahren mit macht.
Also als grundsätzlicher Tipp: um etwas zu verdienen musst du etwas tun. Durch deine bloße Existenz Verdienst du nicht wirklich etwas.
Was denkt wohl jemand, der die 1. Klasse tatsächlich "verdient", weil er sie nämlich bezahlt hat, über einen, der kein Ticket hat aber trotzdem mitfährt? Würde ich nicht so prickelnd finden, wenn derjenige meinen Platz wegnimmt.
Jedenfalls: Wenn niemand kontrolliert, und es geht gut, dann hast du ja "gewonnen". Wenn dich aber jemand kontrolliert, nützen keine Ausreden. Die Kontrolleure haben schon alle möglichen Ausreden gehört und sie ignorieren das. Sei erwachsen und kauf ein Ticket, oder wenn nicht, dann steh wenigstens dazu, dass du keins hast.
Gegenüber Minderjährigen ist weder das eine noch das andere so ohne weiteres möglich.