1. Der Kaufvertrag zwischen deinem Bruder und dem Käufer ist schwebend unwirksam, §§ 106, 107 BGB.
  2. Eine Übereignung der Playstation hat offensichtlich noch nicht stattgefunden. Diese wäre nach § 935 BGB wohl unwirksam gewesen.

DU brauchst nichts zutun, solltest aber eure Eltern auf die Sache aufmerksam machen.

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Stimmt es dass ein durch Einkaufswagen an einem PKW verursachter Lackschaden kein Verkehrsunfall ist, unerlaubtes Wegfahren also keine Fahrerflucht darstellt?

Guck mal, ob § 142 StGB das unerlaubte Entfernen vom Unfallort irgendwie einschränkt. ;)

Ist das Wegfahren trotzdem strafbar?

Ja.

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Mit dem Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht ist das immer so ne Sache....aufgrund des Umfangs "riesig" und der geisteskranken Marktpreise für die UCS kommt man da recht leicht in den Bereich, in dem Gewinne erzielt werden.

Allerdings kann der Umstand, dass du aufgrund der Sammlungsauflösung soviel Zeug verkaufst, da einiges helfen. So wird z. B. nicht jemand zum Unternehmer, der seine aus mehreren 100 Teilen bestehende private (Comic-)Sammlung auflöst [OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - 4 U 210/06] 

Insbesondere muss der Umfang einer Verkaufstätigkeit hierfür kein zwingendes Indiz sein, wenn z. B. umfangreiche private Sammlungen aufgelöst oder eine Vielzahl nicht zusammenhängender Gegenstände (z. B. aus Anlass einer Haushaltsauflösung) veräußert werden [OLG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 7/07]. 

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Hallo, ich habe privat etwas gekauftt. Versand war versichert über dhl.
Das paket taucht wohl nicht auf und dhl muss nun zahlen. Bekommt der versender oder der Empfänger (Ich) den Schadensersatz?

Grds. bekommt erstmal der Verkäufer das Geld; der hat aber selbst keine Schadensposition erlitten.

Daher hat der Käufer einen Anspruch auf Abtretung dieser Forderung (oder Auszahlung des Betrages), § 285 BGB.

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