Fliegt man von zwei verschärften Verweisen von der Schule?

3 Antworten

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ordnungsmassnahmen-im-bayerischen-schulrecht-art-86-bayeug-153213.html

verschärfter Verweis (Art. 86 Abs. 2 Nr. 2 BayEUG - kein Verwaltungsakt)
Der verschärfte Verweis ist - wie schon der Name sagt - gegenüber dem einfachen Verweis die schwerwiegendere Sanktion. Er wird auch nicht durch die Lehrkraft, sondern nur durch die Schulleitung ausgesprochen, daher wird er auch Direkroratsverweis genannt.
Auch der verschärfte Verweis hat keine weiteren Konsequenzen. Auch hier ist keine Anfechtung mangels Verwaltungsakt möglich. Häufig soll ein verschärfter Verweis jedoch die letzte Warnung vor schwerwiegenderen Maßnahmen darstellen. Er sollte daher nicht allzu leicht genommen werden.

Allerdings würde ich mir selbst an deiner Stelle schon die Frage stellen ob du nicht an deinem Verhalten arbeiten möchtest.

im arbeitsrecht muss man innerhalb eines zeitraums (glaube 1j) 3 abmahnungen haben damit cheff feuern kann. In der schule müsste es ähnlich sein.

willst nur noch die 9te oder länger bis zum abschluss?


kunruta 
Fragesteller
 02.02.2024, 11:08

Hab geplant die 10te zu machen und danach vielleicht auf die FOS zu gehen.

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Artur712  02.02.2024, 12:21
@kunruta

Dann bitte deine mutter dass sie das vorbringt und vorallem erwähnt dass du die fehler eingesehen hast. und darum bittet dir nicht so viel stress zu machen da das deine noten wohl gefährden würde. Und dass die Rektorin bedenken soll, dass es nicht einfach um 1-2 j geht die sie damit zerstören kann, sondern um eine lebenslaufbahn.

Weil nächste gleichwertige schule wäre wohl viel zu pendeln? Weil bei der Rektorin würde ich selbst gerne freiwillig schule wechseln. nur das pendeln würde mich vom wechsel abhalten.

Mutter soll vielleicht auch vorbringen dass du sogar angst hattest von schule zu fliegen. um zu unterstreichen dass stress wirklich noten gefährden würde.

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Artur712  02.02.2024, 13:08
@Artur712

bitte bei der frage rechts unten auf herz mit danke klicken. Wäre super :)

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Ich kenne die Rechtslage in deinem Land nicht. Aber so schnell "fliegt" man nicht. Wenn eine Schule einen bestimmten Schüler nicht mehr haben will, muss auch gesichert sein, wohin er "fliegt". Da fängt das Problem für die Schule an.