Verweis?
Hallo Community, ich habe gestern einen Verweis erhalten, da ich die Lehrkraft angelogen habe.
Mein Sitznachbar heißt „xy“, jedoch hat die Vertretungslehrerin mich mit den Namen meines Sitznachbars angesprochen, und ich habe nichts dagegen gesagt und fand es lustig
Ist das überhaupt rechtens ? (Realschule Bayern)
5 Antworten
Kommt darauf an, worüber und auf welcher Rechtsgrundlage der Verweis beruht.
Jap… Jedoch findet auch meine Schulleitung diesen Verweis gerechtfertigt. Was kann ich dagegen tun ?
Dann wird Widerspruch gegen den Verweis erhoben. Am besten machen das Deine Eltern.
Hab mich eh schon mit der Schulleitung und der Lehrkraft deshalb angelegt weil ich das nicht okay finde, glaub jetzt kann ich sowieso die Schule wechseln 😂😂
Achso, auch meinten die, dass ich es die nächsten Jahre nicht leicht haben werde nachdem ich mit ihnen Diskutiert habe, und diese Lehrerin meinte, dass wenn sie mich in der Abschluss klasse hat ich schlechte Karten habe. Kann man dagegen was tun ?
Wegen so einem blöden Spruch?
Da würde ich mich aber mal bei der Schuldirektion beschweren.
Wahrscheinlich wird es aber auf kurz oder lang sinnvoll sein, die Schule zu wechseln. Und dort vielleicht etwas weniger forsch aufzutreten.
Man sollte seine Lehrerin nicht anlügen.
Aber ein Verweis muss da nicht sein!
Unklare Fragestellung. Klar, lügen ist nicht ok. Ob ein Verweis gerechtfertigt ist, kommt drauf an. Wenn die Vertretung dich mit falschem Namen anspricht, ohne dass du bzgl. deines Namens gelogen hast, wüsste nicht, dass du sie korrigieren musst. Vermutlich kriegt die für den Fehler Ärger vom unschuldigen Klassenkameraden. Und dann könnte sie doch bei dir landen.
notting
Natürlich ist das legitim. Warum lügt man denn auch
Mein Sitznachbar heißt „xy“, jedoch hat die Vertretungslehrerin mich mit den Namen meines Sitznachbars angesprochen, und ich habe nichts dagegen gesagt und fand es lustig
Dann musst du es ernst reagieren. Denn mit Lehrern anzulegen ist in der Regel auch nicht witzig und da hat man selber in die Hose gemacht…
Ich seh es aber nicht ein einen Verweis zu bekommen, nur weil er/sie nicht lesen kann.
Das hättest du mal von Anfang an ernst gehandelt und nicht einfach loslachen, weil man es selber missverstanden hat. Jetzt stehst du unschuldig mit Problemen alleine mit Lügen und ob jmd dir glaubt oder du extra ein Anwalt bestellst, ist halt jetzt deine Sache.
Nein, die Lehrkraft anzulügen ist nicht rechtens.
Mein Sitznachbar heißt „xy“, jedoch hat die Vertretungslehrerin mich mit den Namen meines Sitznachbars angesprochen, und ich habe nichts dagegen gesagt und fand es lustig