Fastentageungültig?
Assalamu Aleiykum
Ich habe eine Frage. Wenn man in ramadan ein oder mehr Tage absichtlich das fasten gebrochen hat , sind die Tage wo man normal gefastet dann nichts mehr wert, also bekommt man für den monat dann keinen Lohn oder nur für dir tage die man absichtlich gebrochen hat?
5 Antworten
Solange du bis zum Ende gefastet hast, ist das Fasten gültig.
Aber es absichtlich zu brechen ist haram, und in diesem Fall muss man normalerweise 60 Tage fasten.
Im Islam ist es generell schwierig, dir zu sagen, was wann wie viel wert ist. Weil wir auch nur Menschen sind.
Aber was ich aus meiner persönlichen Sicht sagen kann:
Allah gibt dir eine Pflicht und du als Gläubiger gehst dieser Pflicht aus eigenem Willen oder aus deinem Glauben heraus nach. Wenn du dem absichtlich nicht nachkommst, dann handelst du gegen das, was Allah sagt. Das heißt, du sündigst.
Ich habe mal gehört, dass man für jeden Tag, den man nicht fastet, 30 Tage nachfasten muss. Als Strafe sozusagen oder als Wiedergutmachung. Ich persönlich glaube aber, dass Allah dir vergibt, wenn du es wirklich bereust, weil er es im Koran verspricht. Deshalb denke ich, dass ein Tag Nachfasten ausreicht und die anderen Tage, die du gefastet hast, zählen.
Denn:
Wenn du andere Sünden begehst, musst du sie nicht 30 Mal wiedergutmachen. Es reicht, wenn du um Vergebung bittest.
Sure 25:70 (Al-Furqan)
"Außer denjenigen, die bereuen, glauben und rechtschaffene Werke tun – denen wird Allah ihre bösen Taten in gute umwandeln. Und Allah ist allvergebend und barmherzig."
wa alaykum salam,
wenn du dein Fasten absichtlich gebrochen hast, musst du dann für jeden gebrochenen Fastentag 60 Tage nachfasten. D.h. Wenn du z. B. 3 Tage gebrochen hast musst du 180 Tage nachfasten. Aber deine normal gefasteten Tage, wo du es nicht gebrochen hast, werden trotzdem angenommen. So habe ich es gelernt.
Jedoch gibt es auch gelehrte, die deine These unterstützen. Recherchiere am besten oder frage einen gelehrten.
Mach aufjedenfall tauba, bitte um Vergebung und kontrolliere deinen nafs, damit es nicht wieder dazu kommt. Denn das ist der Sinn des Ramadan: den Nafs kontrollieren.
Im Endeffekt weiss es Allah am besten.
Ramadan Kareem
Das mit den 60 Tagen fasten ist nur wenn man sein fasten durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat
Ich glaub das gilt nur für Geschlechtsverkehr das man 60 Tage nachfasten musd
60 Tage sind es nicht. Er muss bei Allah bereuen und den Tag nachholen .
Ob Taten angenommen werden oder nicht, weiß nur Allah. Wir können nur sagen, ob das Fasten oder die Taten gültig sind oder nicht aufgrund der Quellen aus der Sunnah und dem Koran.
Also wenn ich Taubah gemacht habe, werden die Tage wo ich das fasten nicht gebrochen habe werden die angenommen inshallah?
Weil jemand hat gesagt wenn ich schon ein bis zweimal mein fasten ohne Grund gebrochen habe, dann brauche ich überhaupt nicht mehr zu fasten, weil dann alle Tage nichts mehr wert sind
Ob dein Fasten angenommen wird oder nicht, kann dir kein Mensch beantworten. Habe ich schon in meinem Text erklärt. Auch wenn einer durchgehend fastet, weiß er nicht ob Allah das Fasten annimmt oder nicht.
Aber deine anderen Fasten Tage sind gültig und haben nichts mit den abgebrochenen Tagen nichts zu tun.
Weil jemand hat gesagt wenn ich schon ein bis zweimal mein fasten ohne Grund gebrochen habe, dann brauche ich überhaupt nicht mehr zu fasten, weil dann alle Tage nichts mehr wert sind
Diese Aussage von dieser Person stimmt nicht. Dafür gibt es kein Beweis. Soll er den Beweis dafür bringen. Jeder einzelner Tag ist eine Pflicht und du musst diese Tage Fasten unabhängig davon ob du an einem oder zwei Tage dein Fasten abgebrochen hast. Soll ich auch nicht mehr beten, weil ich vielleicht 1-2 Gebete verpasst habe ? Nein, ist Schwachsinn diese Aussage.
Du Fastest bitte weiter und brichst dein Fasten nicht ab, solange du kein islamischen Grund dafür hast.
Ansonsten lies nochmal mein Kommentar, dass ich geschrieben habe.
Okay jazakallahu khayr. Inshaallah wird mein fasten angenommen
As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,
die Tage die du schon gefastet hast, haben mit den Tagen an denen du sie gebrochen hast nichts zu tun. Ob Allah dein Fasten annimmt oder nicht, weiß nur Allah. Diese Frage kann dir kein Mensch beantworten. Wir können nur sagen, ob deine Taten bzw. Fasten gültig ist oder nicht anhand der Quellen aus dem Koran und der Sunnah.
Bezüglich der Sühne für die gebrochenen Tage hast du hier eine Fatwa:
Frage:
Was ist das Urteil bezüglich dem Brechen des Fastens ohne Entschuldigung während des Ramadans?
Antwort:
Das Fasten während des Ramadans ohne Entschuldigung zu brechen ist eine große Sünde und derjenige, welcher dies tut, wird als Faasiq (rebellischer Übertäter) bezeichnet. Er muss vor Allah bereuen und diesen Tag nachfasten. Wenn er anfängt zu fasten und dann während des Tages sein Fasten ohne Entschuldigung bricht, dann hat er eine Sünde begangen und muss den Tag nachholen, weil, als er anfing zu fasten wurde es für ihn bindend den Tag zu Ende zu fasten, denn er begann ihn auf der Basis, dass es verpflichtend ist. Deshalb muss er ihn nachholen, wie einen Schwur.
Aber wenn er absichtlich und ohne Entschuldigung überhaupt nicht gefastet hat, dann ist die richtige Ansicht die, dass er diese Tage nicht nachholen muss, weil sie ihm keinen Vorteil bringen werden, da sie niemals von ihm angenommen werden.
Das fundamentale Prinzip in Bezug auf den Akt der Ibadahist verbunden mit einer bestimmten Zeit und wenn diese Zeit ohne Entschuldigung verschoben wurde, bis die Zeit zu Ende gegangen ist, wird die Ibadah nicht angenommen, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer immer eine Tat begeht, die nicht von unserer Sache ist, so wird sie nicht von ihm angenommen.“ Und weil er die Grenzen Allahs überschritten hat, und das Übertreten der Grenzen Allahs ist Fehlverhalten und gute Taten werden nicht von einem Missetäter angenommen. Allah, Der Erhabene sagt:
{وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ اللَّـهِ فَأُولَـٰئِكَ هُمُ الظَّالِمُون}
„Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun.“ (Surah Al-Baqarah 2:229)
Und ebenso wenn er einen Akt der Ibadah vor der entsprechenden Zeit getan hat, wird sie nicht von ihm angenommen, so wie sie auch nicht angenommen wird, wenn die Zeit dafür verstrichen ist, es sei denn, dass er eine (von der Schari’a akzeptierte) Entschuldigung hat.
Schaikh ibn al-Uthaymin, rahimahullah
Majmuu‘ Fataawa ash-Shaykh Ibn ‘Uthaymin, 19/89
Dann ist alles nichts mehr wert.
Das mit den 60 Tagen fasten gilt nur bei fastenbruch durch Geschlechtsverkehr