Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt - Unfall?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Recht im Straßenverkehr.
Ich befinde mich auf einer Vorfahrstraße welche um eine Linkskurve führt, also muss geblinkt werden. Von geradeaus kommt ein FZG was normal zu halten hat da es nicht auf der Vorfahrtstraße ist.
Was ist wenn ich nicht blinke, der Fahrer von geradeaus daraufhin von meiner geradeaus Fahrt ausgeht, ich aber abbiege! --> Unfall
Wie sieht die Schadenregulierung aus? Wer bekommt Schuld?
Grüße
11 Antworten
Der Unfallgegner. Zumindest zu 80%. 20% dürfte Dein Mit verschulden sein.
Auf Blinken darf man sich nicht blind verlassen, auf Nichtblinken noch weniger. Gerade beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße ist das Blinken zwar vorgeschrieben, aber alles andere als durchgehend üblich. Hier würde wahrscheinlich für den Nichtblinker noch nicht einmal eine Teilschuld herauskommen.
Hälfte Hälfte!
Unfälle durch falsches Deuten der Fahrtrichtungsanzeiger wurden schon mehrfach so von Gerichten beurteilt. Generell kann man sich nie auf Blinker generell berufen, z.b. wenn jemand nach rechts geblinkt hat, aber dennoch geradeaus fährt und man dadurch in diesen hineinfährt!
Die Schuld wird aufgeteilt
In so einem Fall wird es üblicherweise auf eine beiderseitige Teilschuld hinauslaufen.