Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt - Unfall?

11 Antworten

Der Unfallgegner. Zumindest zu 80%. 20% dürfte Dein Mit verschulden sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Auf Blinken darf man sich nicht blind verlassen, auf Nichtblinken noch weniger. Gerade beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße ist das Blinken zwar vorgeschrieben, aber alles andere als durchgehend üblich. Hier würde wahrscheinlich für den Nichtblinker noch nicht einmal eine Teilschuld herauskommen.

Hälfte Hälfte!

Unfälle durch falsches Deuten der Fahrtrichtungsanzeiger wurden schon mehrfach so von Gerichten beurteilt. Generell kann man sich nie auf Blinker generell berufen, z.b. wenn jemand nach rechts geblinkt hat, aber dennoch geradeaus fährt und man dadurch in diesen hineinfährt!

Die Schuld wird aufgeteilt

DogDiego  13.11.2019, 11:38

Ja aber nicht 50:50, eher 80:20.

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In so einem Fall wird es üblicherweise auf eine beiderseitige Teilschuld hinauslaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so