Fahrrad mit ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) von 120 Kg als Person mit 120 Kg benutzen trotzdem möglich?

5 Antworten

zGG ist eine irreführende Bezeichnung... das impliziert, als hätte dieses Gewicht eine verkehrsrechtliche Bedeutung, so wie beim Auto. Also dass das Fahrzeug überladen wäre und es ein Bußgeld gäbe, wenn es schwerer ist. Sowas gibts bei Fahrrädern aber nicht!

Das hat rein mit Gewährleistung und ggf. Garantie zu tun: Für welchen Einsatz und welche Belastung hat der Hersteller das Fahrrad vorgesehen, sodass er die Funktionstüchtigkeit gewährleistet? Und was ist eine übermäßige Belastung, die der Hersteller nicht vorgesehen hat und wo er dementsprechend auch nicht mehr gewährleistet, dass das Fahrrad es aushält...

In der Praxis wird mit großer Wahrscheinlichkeit nichts kaputt gehen, wenn auf dem Fahrrad ein 10 kg schwererer Fahrer sitzt als vom Hersteller vorgesehen. Am Ehesten musst du bei einem Klapprad schauen, ob die Bremsen nicht überfordert sind; das hätte übrigens auch eine Relevanz im Fall eines Unfalls.

Dem Hersteller brauchst du im Fall eines Schadens nicht mehr wegen Gewährleistung zu kommen.

Ich persönlich würde es fahren bei der gewichtsbelastung giebt der Hersteller an was was max zulässig ist soweit das alle Teile den Belastungen standhalten. Die wirkliche Belastungsgrenze ist oft höher.... Viel Spaß beim Fahren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Leidenschaftlicher Sportler

Wahrscheinlich hält dich das Fahrrad aus, etwas Sicherheitsreserve wird der Hersteller einplanen, aber:

--- gibt es einen Unfall, bist du sicher selber schuld.

--- gibt es irgendwann Risse im Rahmen etc. dann wird der Hersteller das auf die Überlastung schieben.

Und selbst bei unverschukdetem Unfall, kann es Probleme geben, wenn das der Gutachter der Gegenseite feststellt.

Ich würde dir deshalb von der Benutzung abraten.

Kannst du. Aber wenn es zusammenbricht, wird dir keine Firma was zahlen, weil du das Rad nicht ordnungsgemäß genutzt hast. Also nutzt du es auf eigene Gefahr

Möglich ist das, aber Garantie / Gewährleistung des Verkäufers sind verwirkt.

Die Polizei ist nicht so dumm wie manche glauben und tun ihre Pflicht, wenn sie, was in letzter Zeit vermehrt gemacht wird, Fahrräder bzw. Fahre anhält, um sie zu kontrollieren.

Ich rate davon dringend ab.

Dieses Fahrrad, Elpos LD 500, kannst Du fahren: Maximale Traglast: 140 kg (Fahrrad, Fahrer/in und weitere Lasten).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter
RedPanther  28.04.2024, 08:37
Die Polizei ist nicht so dumm wie manche glauben und tun ihre Pflicht, wenn sie, was in letzter Zeit vermehrt gemacht wird, Fahrräder bzw. Fahre anhält, um sie zu kontrollieren.

Und was genau hat die Polizei damit zu tun? Die interessiert es nicht die Bohne, ob der Fahrer das Fahrrad schwerer belastet, als der Hersteller die Funktionstüchtigkeit gewährleisten möchte.

0