Fahrpreisnacherhebung DB?

4 Antworten

Ist zwar blöd aber da kann man nichts machen da man sich in solchen Fällen vorher erkundigen muss. Aber warum solltst du 170€ zahlen? Normal ist es das man in solchen Fällen 60€ zahlen muss. Das würde ich als Strafe akzeptieren und zahlen aber nicht fast das dreifache. Das würde ich versuchen zu klären wie es zu diesem Betrag kommt.


mondfaenger  29.06.2023, 13:07

Das ist wahrscheinlich der Preis für das neue Ticket.

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Allyluna  29.06.2023, 13:07

Wie kommst du auf die Idee, dass 60€ "normal" wären?

Normal ist, den doppelten Fahrpreis zu zahlen, MINDESTENS aber 60€.

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Stadewaeldchen  29.06.2023, 13:08
Aber warum solltst du 170€ zahlen? Normal ist es das man in solchen Fällen 60€ zahlen muss.

Das erhöhte Beförderungsentgeld beträgt regelmäßig das doppelte des normalen Fahrpreises, mindestens aber 60€.Wäre auch blöd wenn nicht, sonst kann ja jeder auf Langstreckenfahrkarten verzichten, zahlt seine 60€ und kommt so billig von Flensburg nach Garmisch...

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HugoHustensaft  29.06.2023, 13:39

Nein, die Regel lautet "Doppelter Fahrpreis, mindestens aber 60 €".

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und wusste nicht dass ich dann eigentlich ein neues Ticket kaufen muss,

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Du wirst bezahlen müssen.

Naja, aber mit dem Ticketkauf hast du diese Bedingungen akzeptiert. Die sind auch kein Geheimnis - u.a. genau deswegen ist das Ticket ja günstiger als die anderen.

Außer, auf Kulanz zu hoffen und ein Schreiben an die veranlassende Stelle aufzusetzen, gibt es nichts, was du noch machen kannst. Spätestens wenn die Ablehnung kommt, wirst du zahlen müssen.

Der Fahrkontrolleur hat mir dann eine Fahrpreisnacherhebung von 170€ gegeben

Wie setzt sich der Betrag hier zusammen?

weil mein eigentliches Ticket als ungültig gilt.

das ist auch soweit wohl korrekt, Spartickets haben fast immer eine Zugbindung mindestens auf einem Teil der Strecke.

Ich bin 16 Jahre alt

Da wird es interssant. Wenn bei der Nacherhebung ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben wurde sieht die Rechtssprechung es regelmäßig so, dass du dieses nicht zahlen musst. Grund ist deine engeschränkte Geschäftsfähigkeit. Allerdings kann die Bahn als Schadensersatz den gewöhnlichen Fahrpreis für eine einfache Fahrt verlangen. Das wären nach meiner Recherche ca. 88€. Ist immer noch viel Geld, aber das ist der Punkt an dem du ansetzen kannst. Sprich am besten mit deinen Eltern darüber, damit die ggf. den Widerspruch formulieren können.