EX Frau droht mit Anwalt ; da mein Kind nur am Wochenende bei mir ist?

16 Antworten

du hast umgangsrecht, dem gehst du nach. du hast unterhaltspflicht,diese leistest du. mehr anspruch an dich hat die mutter nicht. sie ist betreuender elternteil und für die betreuung des kindes zuständig. wenn sie dies nicht sicherstellen kann, muss sie eine kita finden die die spätschichten abfedert oder ihre arbeitszeiten der betreuungszeit ihres kindes anpassen.

es gibt keine möglichkeiten über einen anwalten dir mehr umgangszeiten aufzuzwingen. das ist nicht deine aufgabe. es wäre wohl schön, wenn eltern hand in hand zum wohle des kindes arbeiten, aber das ist leider selten gegeben. wäre es dir möglich die arbeitszeiten so anzupassen, dass du das kind vollständig zu dir nehmen kannst? dann kann sie arbeiten wann sie will, umgang wahrnehmen und unterhalt an dich zahlen.

Eine ganz sachliche Antwort:

Das Kind hat Anrecht auf Unterhalt (§ 1601 BGB). Im geschilderten Fall übernimmt die Mutter die Betreuungsunterhaltspflicht nach § 1606 BGB. Dieser Betreuungsunterhalt ist gleichzusetzen mit dem Barunterhalt.

An Anrecht auf Betreuung als Pflicht besteht hingegen nicht und wäre m. E. auch nicht sinnvoll. Eine Person - ohne es dir nun unterstellen zu wollen - ein Kind anzuvertrauen, die sich gar nicht um dieses Kind kümmern will, wäre sehr fraglich.

Das Kind hat, wie bereits geschildert, nur einen Unterhaltsanspruch, den du durch Erfüllung von Geldleistungen erfüllst (§ 1612 und 1612a BGB). Es sei hier nur angemerkt, dass die Höhe nicht näher betrachtet werden kann, es kann natürlich sein, dass ggf. ein höherer Anspruch des Kindes als Mindestunterhalt besteht.

Und der Anwalt kann niemanden zwingen, da es an Durchsetzungsmöglichkeiten fehlt. Der Anwalt müsste also erst klagen, um eine solche zu schaffen. Da es aber keinerlei Rechtsgrundlage gibt, halte ich entsprechenden Antrag beim Familiengericht für nicht erfolgsversprechend. Da aber nach § 114 FamFG ein Anwaltszwang besteht, würde dich ein Anwalt bei entsprechender Antragsstellung der Gegenseite eh ausreichend beraten.

Kessie1  02.11.2019, 22:00

Eine sachliche und sehr gute Anwort die genau das wieder gibt um was es hier geht!

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Ich verstehe Deine Grundhaltung ganz ehrlich gesagt nicht.

Du arbeitest, vermutlich sogar Vollzeit und Deine Frau arbeitet, vermutlich wegen der Kinderbetreuung NUR Teilzeit - ergo weniger Einkommen als Du - und ihr habt ein gemeinsames Kind, welches noch beaufsichtigt werden muss. Wenn Ihr jetzt noch als Familien zusammen wohnen würdet, wo wäre denn dann Euer Kind am Wochenende bzw. dann, wenn die Mutter Eures Kindes arbeiten müsste und Du wärst zu Hause? Würdest Du dann auch auf Deine "Ruhepausen" bestehen? Das würde sich wohl leider als "nicht machbar" entpuppen und ich hoffe, dass Dir das klar ist, weil keiner bei seinem Kind einen Schalter umlegen kann, damit man selber Ruhe hat, wenn man meint, dass diese Ruhe einem jetzt zusteht!

Es kassiert auch keiner einfach so Kindergeld. Das KG wird nun mal an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und der Elternteil, der Unterhaltspflichtig ist, dem wird die Hälfte des KG von seiner Unterhaltspflicht abgezogen. Somit profitierst Du zu 50% vom Kindergeld, weil Du dadurch weniger Unterhalt bezahlst - ergo "kassierst" Du mit und musst Dich gar nicht abfällig dazu äußern.

Sorry, aber ich finde Deine Grundhaltung schon recht negativ und der Situation als verantwortungsvolles Elternteil nicht angemessen!

Werde Dir bitte bewusst, dass Du Verantwortung Deinem Kind gegenüber hast und das nicht nur finanziell. Anwälte kosten übrigens nochmals Geld und ich fände es absolut traurig, wenn Dir ein Richter die Verantwortung erklären müsste, die ein Elternteil seinem Kind gegenüber hat. Und das gilt übrigens auch für den emotionalen Bereich. Dein Kind hat NUR 1 Vater und 1 Mutter und hat ein verbrieftes Recht darauf, das BEIDE sich zum Wohle des Kindes um das Kind kümmern!

Noch Fragen?

Alles Gute wünsche ich Euch allen!

Fey64 
Fragesteller
 02.11.2019, 16:18

Ja von außen erstmal schön gesagt.. Ich habe in der gemeinsamen Zeit mehr um mein Kind gekümmert wie meine noch Frau.. Sie wusste glaube ich Nichtmal bis zur Trennung wo der Spielplatz ist..

Dann werde ich betrogen.. Soll ausziehen.. Nehme nur meine sieben Sachen mit und hinterlasse alles der Mutter. Zahle vollen Unterhalt und soll wie ein ''Fifi'' noch nach der Pfeife der Mutter tanzen.. Damit sie nicht nur ''arbeiten'' kann sondern auch mal mit Ihrem Lover was unternehmen kann etc.

Wie gesagt mein Sohn ist mindestens 24 Std bzw. 48 Std in der Woche bei mir. Das mache ich nur für meinen Sohn und für mich. Mir geht es nur darum das ich mir weiterhin von Ihr nicht ausnehmen lassen will.. :-(

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auchmama  02.11.2019, 16:31
@Fey64

Dann geh zum Jugendamt, schildere die Situation und beantrage, dass Dein Kind bei Dir wohnt und die Mutter Unterhalt zahlen muss.

In der heutigen Zeit ist sowas alles möglich! Dann bist Du halt alleinerziehend. Kümmere Dich und kämpfe für das wohl Deines Kindes!

Du musst Dich nicht in Dein Schicksal ergeben und keinem nach der Pfeife tanzen. Spiel Deine eigene Musik.

Viel Erfolg und alles Gute ;-)

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Im Gegensatz zu den Meisten hier habe ich eine etwas andere Sicht der Dinge:

Natürlich wäre es schön, wenn man gemeinsam einen Plan erarbeiten kann. dies ist aber offensichtlich nicht gegeben. Wenn deine Ex also jetzt zum Anwalt rennt, wird er ihr unter Garantie das Gleiche erzählen:

Mit der Trennung kommt das Umgangsrecht. Das findet in der Regel alle 14 Tage am Wochenende statt, Hälfte der Ferien und ggf. noch 1-3 Nachmittage in der Woche. Du bezahlst den Barunterhalt. Deine EX übernimmt den Betreuungsunterhalt und wie der Name schon sagt, ist sie für die Betreuung zuständig, an denen sie das Kind hat! Möchte sie nun also über Gebühr mehr Betreuung von dir, dann stellt sich die Frage nach weniger Unterhalt von dir... Denn wenn es schon aufs Wechselmodell hinausläuft, also das Kind wirklich Hälfte / Hälfte bei Jedem verbringt, wird sich dein Barunterhalt ggf. sehr verringern bzw. bei etwa gleichem Verdienst in Luft auflösen.

Sie kann auf keinen Fall erwarten, dass du das Kind ständig nimmst, weil sie dann arbeiten möchte. SO funktioniert das nun mal auch nicht! Sie wird sich also eine Betreuungsmöglichkeit suchen dürfen, z.B. in Form eines Babysitters... Da sie ja verdient, ist es ihr auch zuzumuten! Du bist keineswegs verpflichtet ihre Spätschichten aufzufangen! Könntest du vielleicht machen, musst du aber nicht!

Da du von der Unterhaltslast nur dann befreit wärst (bzw. entsprechend weniger zahlen müsstest, da dann auch ihr Einkommen eine Rolle spielt), wenn ihr tatsächlich das Wechselmodell lebt, gibt es keinen Grund ihr zu 100% entgegen zu kommen und du zahlst den vollen Betrag weiter. Da kann ich dich durchaus verstehen!

Klar kann man jetzt rum nörgeln und sagen: ist doch dein Kind und was bist du für ein Vater... Hat mit der eigentlichen Sache aber nichts zu tun! Würde man in Frieden zusammen das Ganze angehen, dann würde man sicherlich einen Kompromiss finden. Aber da bei euch null Friede herrscht, würde ich genau wie du agieren und sagen: nö!

Du solltest dich ebenfalls anwaltlich beraten lassen! Denn von ihrem Anwalt werden Drohungen und Behauptungen kommen. Dafür wird er bezahlt! Aber solche Schreiben gehen auch oft an der Gesetzeslage vorbei!

Du hast jeden Samstag bis Sonntag das Kind? Dann kann sie dann Spätschicht arbeiten. Und für 2 weitere Tage in der Woche muss sie sich selbst überlegen wie sie es handhabt! Auch im Einzelhandel wird Rücksicht genommen auf Mütter mit Kleinkindern! So sollte es zumindest sein...

Da sie hier nur Forderungen stellt, wäre es ungemein wichtig, wenn ihr tatsächlich feste Betreuungszeiten ausmacht. Du z.B. jeden zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag und in der Woche ggf. noch einen weitern Tag und das war es dann aber auch schon! Es kann zumindest nicht sein, dass sie fordert und du zu springen hast!

petrapetra64  03.11.2019, 12:34

im Einzelhandel wird Rücksicht auf Mütter genommen, guter Witz.

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Kessie1  03.11.2019, 19:28
@petrapetra64

In meiner Firma schon :-)... Da werden die Mütter mit kleinen Kindern vorwiegend in der Frühschicht eingeteilt...

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petrapetra64  04.11.2019, 23:55
@Kessie1

dann hast du Glück, meist heißt es, entweder du arbeitest auch Spätschicht oder du kannst gehen. Rücksicht kennt nicht jeder Arbeitgeber.

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Dann soll sie dir Unterhalt zahlen und du kriegst das Kindergeld und das Kind kommt zu dir. Problem gelöst. Nur Geld einstecken und das Kind dann bei dir lassen, ist nicht OK.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium
Fey64 
Fragesteller
 02.11.2019, 16:04

Ja gerne ;-) Lehnt sie aber ab, da sie keine Sozialhile mehr bekommen würde.. So viel zum Thema :-) ;-)

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