Es wurde ja ein Magazin verboten. Hat es schon gegen das Verbot geklagt, weil es gegen die Meinungsfreiheit ist? Was ist passiert?

5 Antworten

Compact hat geklagt und vorläufig recht bekommen. Erstmal darf das weiter erscheinen. Wohl gemerkt erstmal die endgültige Entscheidung ist ausstehend.

Aber es ist das bundesverwaltungsgericht nicht das Verfassungsgericht.

Weiterhin ist es nicht so das die Meinungsfreiheit alles abdeckt wer sich nicht an die Gesetze hält wird bestraft. Das zählt auch für leute die behaupten Reporter zu sein.

Streng genommen wurde nicht das Magazin verboten, sondern der Verein/Unternehmen dahinter, falls du Compact meinst - und ja, soweit ich weiß, haben die Beschwerde gegen das Verbot eingelegt.

Zitat:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist am 14. August 2024 dem Antrag der „COMPACT-Magazin GmbH" gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung der Klage des Vereins gegen sein Vereinsverbot bis zur Entscheidung in der Hauptsache wiederhergestellt.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/verbot-compact.html

Im August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht nach Klagevom "Compact-Magazin", dass das Verbot vorläufig ausgesetzt wird, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

LG aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte/ internationale Politik

Sorry aber das Verbot war nicht gegen die Meinungsfreiheit.

Das Magazin wurde verboten, weil es Straftaten begangen hat. Nicht wegen seiner Meinung.

  • Genau so habt ihr euch schon damals aufgeregt als die Kinderporno Zeitschriften in Deutschland verboten wurden. Da habt ihr auch behauptet das wäre angeblich gegen die Presse Freiheit und gegen die Meinungsfreiheit.
  • Und als dann radikal islamische Zeitschriften verboten wurden, die zur Scharia aufrufen, habt ihr auch gejammert das wäre gegen die Demokratie und gegen die Meinungsfreiheit. "In einer Demokratie sollen Islamisten offen zur Scharia aufrufen dürfen" (eure Argumente. Nicht meine)
  • Jetzt hat Compact schwere Straftaten begangen und wieder behauptet ihr das ein Verbot angeblich gegen Demokratie, Pressefreiheit oder Meinungsfreiheit verstößt.

Aber dem ist nicht so. Compact darf seine Meinung äußern. Compact darf lediglich keine Straftaten begehen. Du wirst mir also zustimmen das ein Verbot gerechtfertigt ist, wenn eine Zeitschrift Straftaten begeht.

Pressefreiheit bedeutet nicht Straffreiheit. Auch Journalisten müssen sich an das Gesetz halten.

Es hat seinen guten Grund warum Kinderpornografie und Volksverhetzung nicht unter Pressefreiheit/Meinungsfreiheit fallen

Woher ich das weiß:Recherche

Auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen bei den allgemeinen Gesetzen. Sie gilt nicht absolut.


Green8300  30.10.2024, 12:15

wo sind die Grenzen?

Fotograf1986  30.10.2024, 12:20
@Green8300

Die Grenzen der Grundrechte enden da wo sie die Grundrechte Anderer verletzen.

So einfach ist das.

superseegers  30.10.2024, 12:21
@Green8300

Hetzte, Volksverhetzung, Kampf gegen die FDGO, Aufruf zu Straftaten, Umsturz, Revolution, da ist vieles möglich, schau durch das StGB.