(Einzel) UG-Gründung als 16 jähriger mit Bürgergeld?
Hi, ich m16 will eine UG gründen und zwar alleine, natürlich werde ich die Ermächtigung beim familiengericht beantragen.
ich habe vor, mir als Geschäftsführer dann kein Gehalt auszuzahlen oder Gewinnausschüttungen da ich denn Gewinn reinvestieren würde.
wie sieht es beim Bürgergeld jetzt aus, hätte ich dann ein Einkommen der dann angerechnet wird oder wie ist denn jetzt?
Ich habe jetzt das alles sehr abgekürzt, falls was unklar ist einfach her damit, ansonsten danke im Voraus !
Ist die Rechtsform UG in meiner Lage passend?
Es soll eine Marke gegründet werden (erstmal nur Accessoires)
4 Antworten
Hallo Madara,
Eventuell startest Du zuerst mit einem Einzelunternehmen, weil als UG hast Du doppelte Buchhaltung und Bilanzierungspflichten. Beim Steuerberater kostet das ca. 2500 EUR im Jahr. Als Einzelunternehmen reicht die einfache Buchhaltung die kannst Du relativ leicht alleine hinbekommen.
Wenn Du aber keine Gewinne ausschütten willst, und mit dem Geld arbeiten willst, ist eine UG grundsätzlich besser geeignet, das könntest Du aber auch später noch machen.
Mit einem Businessplan der auf die wichtigen Fragen (wie gewinnst Du Kunden, wie sicherst Du Dich rechtlich ab, usw. ) kannst Du beim Familiengericht aber ggf. die Erlaubnis bekommen.
Sehr gerne geschehen, danke für den Stern und ich wünsche Dir viel Erfolg. Lass Dich nicht entmutigen, falls Du wenig Unterstützung bekommst.
Auch ohne Gewerbe kannst Du schon mit vielem anfangen, Du kannst schon Pläne machen Du kannst Produkte kostenlos "verkaufen" Du kannst Kunden suchen, Du kannst eine Webseite vorher erstellen, usw.
Grundsätzlich sollte dir bewusst sein das dir die Genehmigung des Familiengerichts nicht geschenkt wird - da muss man einiges einreichen und nachweisen.
Ob die Rechtsform passend ist, kann dir niemand sagen ohne deine Firma, Idee etc. zu kennen.
Das beim Bürgergeld nichts angerechnet wird, kann ich mir sehr schwer vorstellen. Grundsätzlich hast du ja ein Einkommen als Firma, zahlst dir nur eben nichts aus.
Das Mit Genehmigung weiß ich und die UG ist ja eine Juristische Person und nicht wie bei einem einzelunternehmen, da müssen ja 25% des Gewinn drine bleiben, Steuern gezahlt werden und etc. Und wenn ich zb. als geschäftsführende Gesellschafter ein Lohn von zb. 1€ auszahle? Und den Rest zu reinvestieren.
Wenn der Gewinn so hoch wäre das ich damit leben konnte würde ich natürlich das Bürgergeld nicht nehmen.
Angesichts deiner vorherigen Fragen, die ich eben erst gesehen habe, solltest du dich vielleicht mal ernsthaft mit der Gründung eines Unternehmens beschäftigen. Ich bezweifle nämlich ein wenig das sowas überhaupt etwas wird
Wie eine UG beim Bürgergeld abgerechnet werden soll, weiss keiner. Das ist denn auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich .
Natürlich werden deine Einnahmen als Einkommen angerechnet.
Ich hätte ja im Grunde keine Einkommen da die Einnahmen ja in der UG sind oder?
So einfach ist das nicht. Vielleicht solltest du dich noch mal genau damit beschäftigen, bevor du mit deinem Taschengeld ne Firma gründest. Deine vorherigen Fragen sind erschreckend naiv.
Das kann ich beim Jobcenter erfragen oder?
Warum gründet man ein Unternehmen? Weil man Gewinnabsicht hat…da Du Gelder vom Steuerzahler (Bürgergeld) erhältst, wird das Jobcenter hier (hoffentlich) genau hinschauen…☝️
Wenn ich aber den Gewinn immer angerechnet bekomme und der Gewinn nicht hoch ist, kann ich die Ware nicht neu beschaffen werden oder wie würde das ablaufen? Ich habe nicht vor das Bürgergeld auszunutzen aber ich kann schlecht 500€ jeden Monat von UG nehmen da der Unternehmen dann nicht mehr „wächst“ oder habe was falsch gedacht?
PS - hier noch mein Standardtext für Gründer von Einzelunternehmen, bei UG gibts ein paar weitere Punkte:
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Was hier steht, trifft auf Einzelunternehmen, GbR und auf Freelancer zu:
Ein Einzelunternehmen / GbR kannst Du beim Gewerbeamt anmelden. (nicht erforderlich bei Freelancer)
Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das gilt für alle Rechtsformen. Das Formular findest Du auf der Elster Webseite, das kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Es wird kein Brief mehr verschickt. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die brauchst Du, um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht "Nein" sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst, oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter: Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist. Andere privat Versicherte berichten, dass sie im Krankheitsfall alle Kosten im Voraus zahlen müssen (mehrere Tsd EUR) und es dauert dann 5-6 Wochen bis die Kosten erstattet werden)
Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.
Als Einzelunternehmer, GbR, Freelancer bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man von Hand in einem Kassenbuch machen, oder besser Professionell mit einer Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen bis 250 EUR) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.
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Steuern zahlst Du den Gewinn, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab, wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast: Also die Summe von Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme aller Einkünfte ein, z.b. 40 Tsd und vergleiche Deine Steuerlast mit Deinem Angestelltengehalt, z.B. 30 Tsd - so weist Du, was auf Dich ungefähr zukommt.
Falls Du auch Gewerbesteuer zahlen musst weil der Gewinn >24.500 EUR liegt, wird die Gewerbesteuer zum großen Teil von Deiner Einkommensteuer abgezogen, also Du zahlst dann nicht doppelt.
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Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden: (auch wenn Du keine Gewinne hattest)
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