EG öffentlicher Dienst?
Hallo. Warum wird man in EG3 eingestuft, wenn man zwei ausbildungsberufe hat.
In der Stellenausschreibung stande, das beide Berufe vom Vorteil wären.
Dann sollte man sowas doch dementsprechend auch in EG 5 einstufen,
Oder nicht?
2 Antworten
Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung an die übertragenden Tätigkeit (Paragraph 12 TVöD). Diese ergeben sich i. d. R. durch eine Stellenbeschreibung.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 sehen zwar eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Berufsbild vor, diese muss dann aber auch innerhalb der Stelle ausgeübt bzw. mindestens artverwandt sein (Anlage 1 zum TVöD).
Letztendlich ist die Eingruppierung auch immer nur eine Rechtsmeinung des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer kann man auch eine andere Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht im Zweifel erstreiten. Aber hier steht man selbst in der Beweis- und Darlegungspflicht.
die Eingruppierung hat der Arbeitgeber durch die Stellenbewertung vor der Ausschreibung bereits begründet
und da steht, dass die auszuübende Tätigkeit der EG3 entspricht
Was er durch die Stellenbeschreibung macht. Fraglich bleibt dennoch, ob diese dann korrekt erfolgte. Daher bleibt es bei einer Meinung, die im Zweifel aber nur gerichtlich angegriffen werden kann.
In früheren Fragen zu diesem Thema steht, dass es um eine Stelle als Stadtarbeiter geht - m.E. wäre das mit EG3 zutreffend bewertet
Zumindest, wenn man von den "typischen" Tätigkeiten (ohne die genaue Beschreibung und Gewichtung samt Bewertung zu kennen) ausgeht, könnte das so sein.
Ist Stadtarbeiter kein guter Beruf?
es ist ein Beruf der nach EG3 bezahlt wird, was man von Dir erwartet, steht in der Stellenausschreibung auf die Du Dich beworben hast ...
Das beantwortet die Frage nicht ;-)
Du musst doch wissen, ob die Arbeit zu Dir passt ...
wenn Du aber letzten Endes von Anfang an glaubst völlig überqualifiziert (und unterbezahlt) zu sein, wirst Du damit vermutlich nicht zufrieden sein
im öD kann man sich Übrigen auch hocharbeiten und/oder auf höherdotierte Stellen bewerben
Die eingruppierungsrechtliche Frage richtet sich nicht nach "guter oder schlechter Beruf". Einige würden sagen er ist gut, andere sind anderer Auffassung. Die subjektive Auffassung ist aber nicht für die Bewertung der Entgeltgruppe entscheidend. Hier sind die übertragenden Tätigkeiten entscheidend.
Nach TVöD wird nach der übertragenen Tätigkeit bezahlt
ist die übertragene Tätigkeit in EG3 eingruppiert, wird auch nur EG3 bezahlt
was man möglicherweise sonst noch kann, ist völlig belanglos
es steht Dir aber frei Dich auf eine EG5 eingruppierte Tätigkeit zu bewerben
Nein , der Arbeitgeber muss die Eingruppierung begründen