EG öffentlicher Dienst?

2 Antworten

Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung an die übertragenden Tätigkeit (Paragraph 12 TVöD). Diese ergeben sich i. d. R. durch eine Stellenbeschreibung.

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 sehen zwar eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Berufsbild vor, diese muss dann aber auch innerhalb der Stelle ausgeübt bzw. mindestens artverwandt sein (Anlage 1 zum TVöD).

Letztendlich ist die Eingruppierung auch immer nur eine Rechtsmeinung des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer kann man auch eine andere Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht im Zweifel erstreiten. Aber hier steht man selbst in der Beweis- und Darlegungspflicht.


wilfriedtt  05.05.2024, 09:13

Nein , der Arbeitgeber muss die Eingruppierung begründen

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frodobeutlin100  05.05.2024, 09:16
@wilfriedtt

die Eingruppierung hat der Arbeitgeber durch die Stellenbewertung vor der Ausschreibung bereits begründet

und da steht, dass die auszuübende Tätigkeit der EG3 entspricht

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torboso  05.05.2024, 09:16
@wilfriedtt

Was er durch die Stellenbeschreibung macht. Fraglich bleibt dennoch, ob diese dann korrekt erfolgte. Daher bleibt es bei einer Meinung, die im Zweifel aber nur gerichtlich angegriffen werden kann.

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frodobeutlin100  05.05.2024, 09:23
@torboso

In früheren Fragen zu diesem Thema steht, dass es um eine Stelle als Stadtarbeiter geht - m.E. wäre das mit EG3 zutreffend bewertet

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torboso  05.05.2024, 09:25
@frodobeutlin100

Zumindest, wenn man von den "typischen" Tätigkeiten (ohne die genaue Beschreibung und Gewichtung samt Bewertung zu kennen) ausgeht, könnte das so sein.

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frodobeutlin100  05.05.2024, 09:47
@playboy1993333

es ist ein Beruf der nach EG3 bezahlt wird, was man von Dir erwartet, steht in der Stellenausschreibung auf die Du Dich beworben hast ...

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frodobeutlin100  05.05.2024, 09:50
@playboy1993333

Du musst doch wissen, ob die Arbeit zu Dir passt ...

wenn Du aber letzten Endes von Anfang an glaubst völlig überqualifiziert (und unterbezahlt) zu sein, wirst Du damit vermutlich nicht zufrieden sein

im öD kann man sich Übrigen auch hocharbeiten und/oder auf höherdotierte Stellen bewerben

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torboso  05.05.2024, 10:00
@playboy1993333

Die eingruppierungsrechtliche Frage richtet sich nicht nach "guter oder schlechter Beruf". Einige würden sagen er ist gut, andere sind anderer Auffassung. Die subjektive Auffassung ist aber nicht für die Bewertung der Entgeltgruppe entscheidend. Hier sind die übertragenden Tätigkeiten entscheidend.

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Nach TVöD wird nach der übertragenen Tätigkeit bezahlt

ist die übertragene Tätigkeit in EG3 eingruppiert, wird auch nur EG3 bezahlt

was man möglicherweise sonst noch kann, ist völlig belanglos

es steht Dir aber frei Dich auf eine EG5 eingruppierte Tätigkeit zu bewerben