aus dem mittleren in den höheren Dienst?
Hallo,
ich habe gerade einen Artikel der SZ gelesen und bin auf diese Sätze gestoßen und bin etwas irritiert, da ich mir nicht vorstellen kann wie das funktionieren soll.
Folgende Sätze: Jeder gut qualifizierte Beamte im mittleren oder im gehobenen Dienst kann sich mit einer Zusatzausbildung für den Höheren Dienst qualifizieren. Die Verwaltungshochschule Speyer bietet beispielsweise die beiden Master-Studiengänge Administrative Science und Öffentliche Wirtschaft an.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/oeffentlicher-dienst-entspannt-aufsteigen-1.3448784
Also soll ich neben meiner normalen Dienstausübung noch ein Bachelor-/Masterstudium in Speyer machen und kann dann direkt aus dem mittleren in den höheren Dienst aufsteigen, bei entsprechender Stellenausschreibung oder was ist mit Zusatzausbildung gemeint? Ich glaube das wäre sehr schwer miteinander zu vereinbaren, Dienstausübung und Studium..
würde mich über Antworten freuen
3 Antworten
BSP:
Du bist Beamter im mittleren Dienst.
Um einen Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen, nimmst du an einem Auswahlverfahren teil.
Beim bestehen des Verfahrens, kannst du die Ausbildung für den gehobenen Dienst machen und bist solange vom Dienstbetrieb freigestellt.
Nach bestandenen Laufbahnprüfung wirst du an einer Dienststelle gesetzt, wo ein Dienstposten für dich dann frei ist.
Es muss nicht unbedingt die alte Dienststelle sein.
Aus dem mittleren in den höheren Dienst aufzusteigen, ist meines Wissens nach nicht möglich, da man ohne Bachelorabschluss den Masterstudiengang nicht machen kann.
Während des Masterstudiums hat man natürlich keinen regulären Dienst, sondern studiert in Vollzeit an der jeweiligen Hochschule - meist mit einem vorübergehenden Umzug verbunden.
Wie machen es denn dann andere Angestellte in der freien Wirtschaft, wenn sie sich weiterbilden oder berufsbegleitend studieren?
Wer aufsteigen will, muss halt was tun und wer das nicht will, bleibt halt, wo er ist.