Die Wehrbeauftragte möchte die Musterung wieder einführen. Was ist eure Meinung dazu?

7 Antworten

Klar, ist ja nicht so das wir in Deutschland unter einem Ärztemangel leiden. Da kann man schon mal ganze Jahrgänge prophylaktisch einer Untersuchung unterziehen. Egal ob die wollen oder nicht. Das Ganze verkauft man dann auch noch unter dem Deckmantel der Werbung für die Bundeswehr.

Was macht man mit den Leuten die sich weigern? Feldjäger los schicken und zwangsuntersuchen?

Man kann Geld auch einfacher verbrennen.

Mein Vorschlag als Werbung für die BW. Die Bundeswehr richtet Hausarztpraxen ein.

Rotfuchs716  16.07.2023, 01:21

Ärztemangel gibt es mit Sicherheit. Die vorhandenen Studienplätze decken den Bedarf bei weitem nicht und dies schon seit langem.

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Ich halte die Idee für etwas merkwürdig und sehe dahinter keinen rechten Sinn.

Jungen Menschen steht zu Beginn ihres Berufslebens eine Untersuchung ins Haus, das ist klar.

Diesen Vorschlag allerdings zu bewerkstelligen würde die Bereitstellung von Ressourcen und Mitteln erfordern, ohne dass man letztendlich daraus einen wirklichen Nutzen ziehen könnte.

Die Einladung zu einer umfassenden Musterung wird wahrscheinlich so manchem auf den Magen schlagen, dass man damit in der Folge tatsächlich mehr Interessenten für den Militärdienst gewinnen kann, denke ich nicht.

Auf der einen Seite schließt Frau Högl eine Rückkehr zur Wehrpflicht aus, was durchaus vernünftig ist, jedoch zieht sie ein verpflichtendes Dienstjahr in Erwägung.

So unterschiedlich sind diese zwei Paar Schuhe am Ende dann doch nicht.

Meiner Meinung nach war zu der Zeit, wo für mich die Musterung gillt, ein Alter von 40 Jahren als maximales Alter vorgesehen.

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Zu der Zeit haben die Gesetze also vorgesehen, dass man ab dem Alter von 40 Jahren nicht mehr gemustert wird.

Kommentare sind natürlich herzlich willkommen.

Zur Information: Ich habe eine Ausbildung in einem Reitverein, die halte ich auch für ein Argument und noch lange nicht jeder, der bei der Musterung besteht, ist in der Lage eine solche Ausbildung zu machen. Da besteht also ein Missverhältnis. Um ein Pferd zu benutzen, brauchst du aber andererseits mindestens eine solche Ausbildung. Für den Abschluss der Ausbildung war eine Truppenstärke von min. zehn Personen vorgesehen. Ich kann also nicht nur Befehle und Anweisungen geben, im Stall, beim Reiten , die sind also auch noch kompetent.

(Für besonders kritische Leser ergänze ich jetzt noch - zumindest was die Benutzung von Pferden angeht)

Überlegung habe ich dazu auch...

Folgende:

Wenn du etwas nicht einsetzt und dann nimmt jemand etwas weg, wenn er z.b dein Auto für Gelände fähig hält und es für den Einsatz in der Bundeswehr benötigt und du kannst gerade eingezogen werden, dann ist meiner Meinung nach auch etwas strittig, wie man an seinen Besitz wieder rankommt.

Also so wie ich die Leute da kenne, würde wenn man dir etwas wegnimmt und es wurde da sinnvoll eingesetzt, niemand auf die Idee kommen, sich noch mal bei dir zu melden. Du bekommst wohl allenfalls die Bestätigung, dass man dich dort nennt und das war's dann auch schon, was man für nötig hält, um diese Formalitäten zu erfüllen.

Aber da kommt man mit der Formel gesunder Menschenverstand wohl meistens weiter als man denkt, bei den Vorgängen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fuchs4711  30.04.2024, 17:53

Du kannst doch eine Reitausbildung nicht mit dem Militär gleichsetzen. Ich war im Rettungsdienst und habe dort meinen Zivi gemacht. Eine Reitausbildung habe ich nicht gebraucht. Aber eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung musste ich bestehen und wissen welche Notfallmedikamente dass ich benötige und diese auch anwenden können.

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Moritz Rohwold  06.05.2024, 19:17
@fuchs4711

Ich habe volles Verständnis für deine Kritik, bei mir liegt mit Sicherheit auch eine ungewöhnliche individuelle Situation vor, die sehr kompliziert ist. Ich kämpfe tatsächlich um eine Anerkennung meiner Tätigkeit. Dazu gehört auch die Teilnahme eben an so einer Veranstaltung, in der Vergangenheit. Deine Entfaltung in diesem Beruf ist mit Sicherheit sehr zu bewundern und ich be glückwünsche das auch !!

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Erstmal ist es unpraktikabel, weil man nach Aussetzung der Wehrpflicht, die Strukturen der Kreiswehrersatzämter nicht mehr hat, um in ganz Deutschland Musterungen durchzuführen.

Dann gibt es da wohl auch rechtliche Bedenken, weil auch die Frauen gemustert werden sollen, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, weil die Gesetze sich hier nur auf Männer beziehen.

Mein Fazit: Eine grundsätzliche Musterung aller jungen Leute, ergibt ohne zwingende Wehrpflicht für alle gar keinen Sinn und ist so, wie hier vorgeschlagen, gar nicht zu machen. Wenn man hier die Bewerberzahlen für die Bundeswehr anheben möchte, dann sehe ich eher ein verpflichtendes, gesellschaftliches Jahr, bei dem man aussuchen kann, in welchem Bereich man es machen möchte, im Sozialen, Ökologischen, Kulturellen oder eben bei der Bundeswehr, als mögliche Lösung an.

fuchs4711  30.04.2024, 17:54

Warum gibt es für Frauen keine rechtliche Grundlage? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

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Halte ich für grob rechtswidrig und nicht zu verantworten.

Wäre in einem anderem Kontext vielleicht sinnvoll (generell als Vorsorgeuntersuchung), da wäre eine Verpflichtung aber auch grob rechtswidrig.

GutenTag2003  03.06.2023, 09:18
Halte ich für grob rechtswidrig ...

Unsinn.

Das Recht den Wehrdienst zu verweigern würde dadurch ja nicht aufgehoben.

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Destranix  03.06.2023, 09:21
@GutenTag2003

Wenn es selbst verboten ist, eine Volksbefragung durchzuführen, die das ganze Volk befragt, wie wird das dann erst bei sensiblen Gesundheitsdaten aussehen?

Ganz davon abgesehen, dass eine Musterung nicht ohne körperliche Behandlungen durchführbar sein wird.

Und schon allein die Verpflichtung, zum Arzt zu gehen, wäre rechtswidrig, das steht der allgemeinen Handlungsfreiheit und evtl. anderen grundrechten zuwider stützt sich seinerseits aber auf keinerlei Grundrecht.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:24
@Destranix
Ganz davon abgesehen, dass eine Musterung nicht ohne körperliche Behandlungen durchführbar sein wird.

Du bist ganz offensichtlich nie gemustert worden.

Und schon allein die Verpflichtung, zum Arzt zu gehen, wäre rechtswidrig

Was für ein Unsinn.

Ein Blick z.B. ins SGB I würde Dich eines Besseren belehren.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)§ 62 Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

... und es geht noch weiter.

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Destranix  03.06.2023, 09:33
@GutenTag2003

1.) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält 2.) Auf Verlangen. 3.) Soweit dies für die Entscheidung über die leistung erforderlich ist.

So viel dazu!

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:36
@Destranix

Worin siehst Du zu Deinem "Zwangsverbot" einen Unterschied?

Du meinst vergleichbares wird in keinem anderen Gesetz z.B. zur Wehrpflicht stehen?

Solchen Träumen würde ich mich nicht ergeben.

Übrigens:

Ganz davon abgesehen, dass eine Musterung nicht ohne körperliche Behandlungen durchführbar sein wird.

Du hast wohl noch nie eine Musterung mitgemacht.

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Destranix  03.06.2023, 09:42
@GutenTag2003

Ein Unterschied besteht offensichtlich in der Pauschalität der Maßnahme sowie dem fehlendem Verlangen nach Notwendigkeit der Maßnahme.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:43
@Destranix

Musterungen waren immer "pauschal'" und werden es auch immer sein.

sowie dem fehlendem Verlangen nach Notwendigkeit der Maßnahme

Im einem Kriegsfall würde nicht danach gefragt, ob es sinnvoll ist sich zur Wehr zu setzen.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:46
@Destranix

Das Problem (für Deine Aussage) ist, dass Deine angebliche Rechtswidrigkeit kein Problem darstellt.

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Destranix  03.06.2023, 09:46
@GutenTag2003

Doch, natürlich!

Ich hoffe doch mal, dass der Bundesgerichtshof das ähnlich sähe.

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Destranix  03.06.2023, 09:49
@GutenTag2003

Ist sie keineswegs!

Ich habe dir bereits, soweit es mir als Laie möglich ist, deutlich gemacht, wo ich rechtliche Bedenken sehe. Wenn du sagst, diese sind rechtlich nichtig müsstest du mir entsprechend Urteile dazu vorlegen.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:52
@Destranix
Ich habe dir bereits, soweit es mir als Laie möglich ist,

Deine Wunschvorstellung als Laie, akzeptiere ich. Sie sind aber Wunsch und keine Realität.

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Destranix  03.06.2023, 09:53
@GutenTag2003

Na hoffen wir doch mal das schon. Alles andere wäre absolut unakzeptabel und würde selbst mich dazu bringen dagegen auf die Straße zu gehen.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:54
@Destranix

Auch das ist - für Deine falsche Behauptung des Rechtswidrigkeit - irrelevant.

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Destranix  03.06.2023, 09:55
@GutenTag2003

Unsinn. Recht ist bekanntlich Auslegungssache. Recht haben und Recht bekommen sind leider oftmals verschiedene Dinge.

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GutenTag2003  03.06.2023, 09:59
@Destranix
. Recht haben und Recht bekommen sind leider oftmals verschiedene Dinge.

Genau das gilt für Deine Behauptung der Rechtswidrigkeit. Noch kannst Du keinen Beleg für Deine Behauptung vorlegen. Wunsch = kein Beleg.

Damit können wir das beenden.

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Destranix  03.06.2023, 10:07
@GutenTag2003

Es sollte ja für jederman offensichtlich sein, dass ich nicht der Bundesgerichtshof bin.

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