DHL Paket und Geld nicht zurueckerstattet?

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nein- Der Versender( also dein Mann) ist verpflichtet sich vorher zu informieren und auch die Pakete nach den Bestimmungen zu markakieren. Wenn da eine Sprühdose drin ist- hat diese Sprühdose auch ein Gefahrensymbol- das mus der Versender also dein Mann auch ans Paket anbringen. Hat er nicht- auch ist dein MAnn verpflichtet die Zollerklärung aus zu füllen und sich selber darüber schlau zu machen- was er wie in eine anderes LAnd versenden darf. Deswegen untershriebt ja auch der Versender die Zollerklärung.

Wenn Ihr sowas nciht gemacht habt- dann ist es leider eure schuld und nicht die des Mitarbeiters von der Post.

stell dir mal vor- da geben 200 Leute am Tag ein Paket ab- und bei jedem Paket- sagt der Postbeamte= bitte öffnen, wir müssen nachschauen ob auch alles richtig gekennzeichnet ist. das wäre ja wohl ein witz. Der Posttyp muss sich auch nicht irgendeine Zollerklärung durchlesen- wieso auch- Ihr seit ja Verpflichtet diese Wahrheitsgemnäß und nach den Bestimmtungen aus zu füllen und zu unterschreiben.

für sowas ist immer der Absender zuständig und wenn dein Mann es nciht gemacht hat- sorry, dann ist es eure schuld und es gibt auch kein Geld zurück.

Das ist nicht möglich, als Absender sollte man sich vorher informieren.

.Und nun weigert sich die Mitarbeiterin die 49 Euro zurueckzuerstatten.

Es ist nicht Aufgabe des DHL-Personals Kunden ungefragt darüber zu belehren / informieren, was nicht via DHL versendet werden darf.

https://www.dhl.de/dam/jcr:a5825e9e-b1e6-45ca-860e-74ea0d47778b/dhl-gefahrgutversand-international-infoblatt-de-032023.pdf

Eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Versender haben. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, vorab zu prüfen, ob Waren zum Postversand zugelassen sind oder nicht.

".Die Mitarbeiterin informierte ihn vorher nicht ,dass gewisse Sachen die Deutsche Post nicht versenden darf aufgrund Sicherheitsschutzbedingungen."

Das liegt auch nicht in der Zuständigkeit der Mitarbeiter darüber zu informieren. Das ist immer Pflicht des Versenders zu überprüfen was man in das Land einführen darf und was nicht. Entsprechend muss hier auch nichts erstattet werden. Die Post hat ihren Job ja in dem Sinne gemacht.

Das muss der Absender selber wissen, was er mit welchen Versanddienst verschicken darf!

Soll froh sein,dass ihm nicht weitere Kosten fürs zurücksenden in Rechnung gestellt werden, denn er hat ja vorsätzlich versucht, das zu versenden, obwohl nicht erlaubt...

Woher ich das weiß:Hobby – Kann googlen und Ergebnisse verstehen/praktisch anwenden...