DB - Frühere Nahverkehrsverbindung nutzbar bei Zugbindung?
Liebe Community,
ich möchte für eine größere Gruppe eine Verbindung vom Flughafen ins Zentrum buchen. Es gibt eine Nahverkehrsverbindung ca. 50 Minuten nach Landung, die wir eventuell verpassen werden, da zunächst alle ihr Gepäck vom Band holen müssen.
Danach gibt es erst wieder eine Fernverkehrsverbindung ca. 3 Stunden nach Landung.
Zur Sicherheit würde ich die Fernverkehrsverbindung mit Sparpreis buchen, aber bestünde die Möglichkeit, mit diesen Tickets auch schon die frühere Nahverkehrsverbindung zu nutzen, sollten wir es rechtzeitig zum Gleis schaffen?
Vielen Dank für jede Hilfe.
Im Forum der Deutschen Bahn wurde meine Frage wiefolgt beantwortet und von offizieller Stelle bestätigt:
Dies widerspricht der Mehrheit der Antworten hier, sollte so aber dann wohl leider stimmen.
5 Antworten
Die Aussage aus dem DB-Forum ist korrekt. Kauft man eine Fahrkarte zum Sparpreis dürfen darin enthaltene Abschnitte, die planmäßig mit dem Nahverkehr gefahren werden auch ohne Zugbindung genutzt werden (das heißt: auch früher oder später).
Allerdings müssen die festgelegten Fernverkehrszüge zwingend genutzt werden und dürfen nicht durch andere Züge ersetzt werden, auch nicht durch solche einer niedrigeren Produktklasse (wie eben Nahverkehrszüge).
Eine mögliche Lösung für dich wäre, für den Fernverkehrszug keinen Sparpreis, sondern eine Fahrkarte zum Flexpreis zu kaufen. Damit wäre dann ggf. auch die Fahrt mit dem früheren Nahverkehrszug möglich, sofern die auf der Fahrkarte angegebene Fahrtstrecke eingehalten wird.
Du könntest auch schauen, ob vielleicht auch ein früherer Nahverkehrszug fährt, der in der Fahrplanauskunft durch den Fernverkehrszug "verdeckt" wird. Dazu wählst du bei der Verkehrsmittelauswahl die Fernverkehrszüge ab.
Eigentlich geht das so nicht.
Wenn du ein QDL Ticket kaufst, ist das nicht günstiger?
In meinem Fall (Sonntagabend) leider nur bei deutlich längerer Reisezeit. Vielen Dank aber für den Vorschlag.
Nein, denn den günstigeren Preis gibt es ja nur aufgrund der Zugbindung.
Es geht um eine Fernverkehrsfahrkarte. Dort darf man bei Zugbindung keinen anderen Zug benutzen als den, für den die Fahrkarte gilt. Was der falsch benutzte Zug für ein Zug ist, spielt keine Rolle!
Ja, du kannst mit dem Fernverkehrsticket den Nahverkehr nutzen. Nur nicht umgekehrt.
Im Forum der Deutschen Bahn wurde meine Frage wiefolgt beantwortet und von offizieller Stelle bestätigt:
Dies widerspricht der Mehrheit der Antworten hier, sollte so aber dann wohl leider stimmen.
Nein, die Zugbindung gilt nur den ausgewählten ICE/IC. Nahverkehr kann mit einem solchen Ticket jederzeit genutzt werden. Du verzichtest halt dann freiwillig auf eine schnellere, komfortablere Verbindung
Man kann auch lediglich die gebuchten Strecken im Nahverkehr damit nutzen, nur eben im Nahverkehr zu jeder Uhrzeit. Aber die Behauptung man könne mit einer Fernverkehrsfahrkarte (ohne weiteres) auch im Nahverkehr fahren ist ohne weitere Hinweise irreführend und falsch.
Ja schon klar, der Fragesteller hat ja auch eine konkrete Strecke angegeben. Darauf beziehen sich ja alle unsere Antworten.
Für Nahverkehrszüge gibt es keine Zugbindung, diese gilt lediglich im Fernverkehr (IC, EC, ICE). Für RE, RB, U, S gibt es freie Fahrtwahl auf der gebuchten Strecke.
Im Forum der Deutschen Bahn wurde meine Frage wiefolgt beantwortet und von offizieller Stelle bestätigt:
Dies widerspricht der Mehrheit der Antworten hier, sollte so aber dann wohl leider stimmen.
Sollte meine Antwort missverstanden worden sein: Ich meinte damit, dass auf Nahverkehrsteilstrecken bei Buchungen im kombinierten Nah- und Fernverkehr innerhalb der Nahverkehrsabschnitte jeder beliebige Nahverkehrszug der Strecke genutzt werden kann. Die Fernverkehrsstrecken können jedoch nicht mit Nahverkehrszügen genutzt werden sondern lediglich mit den dafür gebuchten Fernverkehrszügen.
Nein! Wenn auf der Fahrkarte ein Abschnitt NV ist, gilt dort zwar keine Zugbindung. Im Fernverkehrsabschnitt der Fahrkarte mit Zugbindung verstößt man dagegen auch dann gegen diese, wenn man stattdessen einen Nahverkehrszug benutzt!
Das QDL deckt keine Fernverbindung ab, für den Fall, dass wir die frühere Verbindung nicht erreichen.