Da du das fragst, nehme ich mal an, du bist noch minderjährig. Hat derjenige, der deine Daten aufgenommen hat, denn nach den Daten eines Erziehungsberechtigten gefragt?

Falls ja, kann es durchaus sein, dass automatisch ein Schreiben rausgeht, um sie über die Sache zu informieren.

Falls nicht, ist es eher unwahrscheinlich, dass noch irgendetwas kommt, wenn du rechtzeitig bezahlst, denn die Zahlungsaufforderung hast du ja schon.

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Falls du die Fahrkarte selbst entwerten musst, steht das auf der Fahrkarte drauf ("Bitte hier entwerten" o.ä.). Der Entwerter befindet sich dann in der Regel in direkter Nähe des Automaten.

Falls das Ticket bereits entwertet verkauft wurde, steht das ebenfalls drauf. Wenn nichts in der Art draufsteht, wird das Ticket vom Zugbegleiter entwertet.

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Ich weiß nicht wie diese "Codes" genau funktionieren, aber man kann auf jeden Fall Platzreservierungen unabhängig von der Fahrkarte buchen (natürlich sind sie dann nicht mehr umsonst, falls sie es sonst gewesen wären).

Ansonsten sollte eigentlich noch die Möglichkeit bestehen, einen bestimmten Sitzplatz direkt auszuwählen, wobei man auch sehen sollte, ob der daneben noch frei ist. Natürlich gibt es keine Garantie, aber wenn man sich beeilt, sollte es recht unwahrscheinlich sein, dass jemand in den wenigen Minuten/Sekunden zwischen der einen und der anderen Reservierung den Platz "wegschnappt".

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Wenn die Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen das sagen, wird das so sein, was wahrscheinlich ist, wenn bereits mehrere Zugbegleiter darauf hingewiesen haben.

Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, dass sie dir ein Erhöhtes Beförderungsentgelt schreiben und dann Widerspruch einlegen, um das von einer höheren Stelle prüfen zu lassen.

Einfacher dürfte es aber sein, wenn es in erster Linie um die Haltbarkeit geht, das Semesterticket vielleicht stattdessen auf dem Smartphone vorzuzeigen, das sollte eigentlich erlaubt sein.

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Wenn der Zugbegleiter nach einem Erziehungsberechtigten gefragt hat, mag es durchaus sein, dass der automatisch eine Benachrichtigung deswegen zugeschickt bekommt.

Du selber dürftest keinen Brief mehr bekommen, wenn der Zugbegleiter dir direkt einen Beleg ausgestellt hat, dieser ist dann schon die Zahlungsaufforderung.

Dein Ticket nachreichen wirst du sicherlich können, ich gehe davon aus, dass es eine Schüler-Zeitkarte ist und damit personalisiert. Bezahlen musst du dann aber wahrscheinlich trotzdem noch ein bisschen was, das steht auf deinem Beleg.

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Wenn du bereits ein Konto bei der Deutschen Bahn hast und deine neue BahnCard damit verbunden ist, solltest du sie in der App anzeigen können. Das ist auf jeden Fall gültig.

Das PDF sollte eigentlich ausgedruckt werden, wird aber wahrscheinlich auch auf dem Smartphone oder Tablet akzeptiert werden, sofern es sich vernünftig ansehen und einlesen lässt (also die Original-Datei verwenden und eine vernünftige App zum Anzeigen; keine Screenshots, winzige Druckvorschau vom PDF oder ähnliche Spielchen).

Ob letzteres auch offiziell in Ordnung ist, da solltest du dir einmal die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu Gemüte führen.

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Auf einer Fahrkarte können diverse Nummern stehen, mit manchen kann man ggf. auch die konkrete Fahrkarte identifizieren.

Ich glaube allerdings nicht, dass am Schalter gekaufte Fahrkarten spezifisch eine "Auftragsnummer" haben, die haben eigentlich nur Online-Tickets.

Falls du verraten willst, was genau du mit der Nummer eigentlich anfangen möchtest, kann dir vielleicht jemand sagen, was du für eine brauchst und wo du die findest.

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"Keine Kontrollen" heißt nicht es wäre kostenlos. Wenn das Verkehrsunternehmen offiziell nichts gegenteiliges bekanntgegeben hat, gilt die Fahrscheinpflicht auch weiterhin und das Erschleichen der in Anspruch genommenen Dienstleistung ist eine Straftat.

Außerdem solltest du momentan sowieso nirgendwo hinfahren, wenn du es nur machst, weil du glaubst es wäre umsonst!

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Viele öffentliche Verkehrsbetriebe haben derzeit die Fahrscheinkontrollen (weitgehend) ausgesetzt, daraus ist jedoch nicht generell und automatisch abzuleiten, dass die Pflicht zum Kauf eines Fahrscheins und der Bezahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistung entfällt.

Einige Verkehrsunternehmen haben allerdings (wohl mangels geeigneter geöffneter Verkaufsstellen) tatsächlich offiziell die Fahrscheinpflicht aufgehoben. Falls das so ist, sollte man dazu eine Information auf der Internetseite des entsprechenden Unternehmens finden können - sonst sollte man nicht davon ausgehen!

Wenn das allerdings der einzige Grund ist, die entsprechenden Verkehrsmittel nutzen zu wollen und man keinen zwingenden Grund hat derzeit zu reisen, sollte man es lieber gleich unterlassen!

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Fast, aber nicht ganz. Es geht nicht darum, ob irgendein Zug mit dem du fährst zwanzig Minuten Verspätung hat, sondern um die voraussichtliche Verspätung am Ankunftsort, der auf deinem Ticket steht.

Außerdem ist zu beachten, dass du beim Wechsel in höhere Produktklassen eventuell in Vorkasse gehen musst und den Aufpreis dafür erst hinterher erstattet bekommst, außerdem kannst du mit einem Länderticket/QDL-Ticket grundsätzlich nicht in den Fernverkehr wechseln, auch nicht bei Ausfällen oder Verspätung.

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Wurde denn nach den Daten eines Erziehungsberechtigten gefragt? Wenn ja, dann bekommen sie automatisch eine Information per Post.

Wenn nicht, ist der Beleg, den du bekommen hast, bereits die Zahlungsaufforderung und weitere Benachrichtigungen sollte es nur geben, falls du nicht zahlst (Mahnungen, etc.)

Ich weiß allerdings nicht, ob per Post vielleicht noch eine Bestätigung über die Zahlung kommt.

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Die Aussage aus dem DB-Forum ist korrekt. Kauft man eine Fahrkarte zum Sparpreis dürfen darin enthaltene Abschnitte, die planmäßig mit dem Nahverkehr gefahren werden auch ohne Zugbindung genutzt werden (das heißt: auch früher oder später).

Allerdings müssen die festgelegten Fernverkehrszüge zwingend genutzt werden und dürfen nicht durch andere Züge ersetzt werden, auch nicht durch solche einer niedrigeren Produktklasse (wie eben Nahverkehrszüge).

Eine mögliche Lösung für dich wäre, für den Fernverkehrszug keinen Sparpreis, sondern eine Fahrkarte zum Flexpreis zu kaufen. Damit wäre dann ggf. auch die Fahrt mit dem früheren Nahverkehrszug möglich, sofern die auf der Fahrkarte angegebene Fahrtstrecke eingehalten wird.

Du könntest auch schauen, ob vielleicht auch ein früherer Nahverkehrszug fährt, der in der Fahrplanauskunft durch den Fernverkehrszug "verdeckt" wird. Dazu wählst du bei der Verkehrsmittelauswahl die Fernverkehrszüge ab.

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Sehr viel Halbwissen und dumme Kommentare, die hier verbreitet werden...

Also, die 60€ an sich werden als Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) oder Fahrpreisnacherhebung (FPN) bezeichnet. Die Weiterfahrt im Zug ist damit grundsätzlich erstmal gestattet, solange man es direkt beim Zugbegleiter bezahlen oder sich ordentlich ausweisen kann, damit das Verkehrsunternehmen seinen Anspruch geltend machen kann und man nicht aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen wird. Für die Weiterfahrt kommt ggf. noch der reguläre Fahrpreis ab der Kontrollhaltestelle zu den 60€ dazu.

Über den kompletten Betrag bekommt man bereits vom Zugbegleiter einen Beleg mit Zahlungsaufforderung ausgestellt, man wartet folglich nicht erst auf eine Rechnung per Post (es sei denn der Zugbegleiter hatte vor dem Ausstieg nicht mehr genug Zeit). Den Betrag kann man (in der Regel nur bar) beim Zugbegleiter bezahlen und bekommt auch dafür einen entsprechenden Beleg, das muss man aber nicht, man kann ihn auch später überweisen.

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Da muss nichts korrigiert werden, ist eben ein bisschen undeutlich geschrieben, aber nur eine Ziffer und es ist definitiv zu erkennen, dass es zumindest die richtige sein könnte. Das sollte keine Probleme machen.

Man könnte zwar eine Korrektur versuchen, indem man die Ziffer noch einmal sauber nachzieht, das kann aber auch alles nur schlimmer machen, weil es dann wirken könnte als hätte man etwas übermalen wollen.

Lass es also besser wie es ist.

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Bei einem Länderticket, dass als Online-Ticket gekauft wurde, gibt es zwei Arten von Personalisierung, die zu beachten sind:

Einmal ist ein Länderticket an sich personalisiert, kann also grundsätzlich von jeder Person genutzt werden, die namentlich eingetragen werden kann und das Ticket hat. Einen festen Hauptreisenden, der immer dabei sein müsste, gibt es hierbei nicht.

Ist das Ticket allerdings gleichzeitig ein Online-Ticket, dann weist dieses Ticket definitiv einen Hauptreisenden auf, nämlich denjenigen auf dessen Namen die Fahrkarte gebucht wurde. Diese Person muss während der gesamten Fahrt anwesend sein, auch wenn noch andere Namen auf dem Ticket stehen.

Das ist eine Absicherung gegen Missbrauch, denn ansonsten könnte zum Beispiel auch ein Bayern-Ticket für 5 Personen gekauft werden, das dann fünfmal ausgedruckt wird und mit dem jeder der 5 unabhängig voneinander den ganzen Tag durch Bayern gondelt. Das wäre nicht erlaubt.

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Für personengebundene Fahrkarten ist für gewöhnlich ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, also Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. In aller Regel werden aber Versichertenkarten als quasi-amtlicher Ausweis ebenfalls akzeptiert, solange alle nötigen Prüfmerkmale (Name, Lichtbild und in diesem Fall auch Geburtsdatum) vorhanden sind.

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Werden grüne Zahlen angezeigt geben sie entweder eine (geringfügige) Verspätung an oder wenn sie mit den planmäßigen Abfahrts-/Ankunftszeiten übereinstimmen wird erwartet, dass der Zug auch wirklich planmäßig fährt.

Stünden dagegen gar keine Zahlen dort (außer denen in schwarz), dann wären keine Echtzeitinformationen verfügbar.

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In manchen Zügen ist ein Fahrkartenverkauf möglich, aber nur wenn das ausdrücklich am Zug gekennzeichnet ist. Sonst fährst du schwarz, wenn du ohne Ticket einsteigst. Wenn du es also nicht weißt und am Bahnhof ein Automat oder eine Verkaufsstelle ist, benutze grundsätzlich erstmal die.

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Wenn du ein Online-Ticket der Deutschen Bahn meinst, dann liegen diese als PDF-Datei vor, können also prinzipiell per E-Mail verschickt werden.

Allerdings solltest du diese wirklich nur aus offiziellen Quellen beziehen, weil sie immer(!) personengebunden sind, dass heißt sie müssten auf deinen Namen gebucht sein, sonst fährst du damit schwarz.

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