Darf meine Mutter mich mit 18 rauswerfen?
Ich bin im Dezember 18 geworden. Ich hatte nochnie eine gute Beziehung mit meiner Mutter, welche nebenbei auch handgreiflich ist und schon immer war.
Heute hab ich ihr eine Klatsche verpasst nachdem sie wiederholt auf mich eingeschlagen hat und mein Kiefer sich verschob. Jetzt will sie, dass ich meinen Koffer morgen packe und geh. Darf sie das so machen? Ich habe keinen Unterhalt, garkein Geld und auch keinen Ort, an dem ich unterkommen kann.
4 Antworten
Klar darf sie dich rauswerfen.
Ob und in welcher Höhe sie dann Unterhalt zahlen müsste muss geklärt werden, nutzt dir nur derzeit nichts.
Und gehst du nicht freiwillig, dann kann sie eine Räumungsklage einreichen.
Du bist volljährig und sie hat das Hausrecht.
Und es steht dir ja auch frei Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.
Dazu kannst du zum Jugendamt gehen die dich bis 21 noch mir Rat unterstützen. Fliegst du raus, solltest das eh dein erster Weg sein.
Nur es kann sich natürlich Alles hinziehen, wenn es am Ende auf eine Unterhaltsklage hinaus läuft.
Und nach dem Jugendamt machst du einen Termin beim Jobcenter um eine Kostenübernahmezusage für eine eigene Wohnung zu bekommen. aber auch das kann dauern.
Also solltest du dir jetzt schleunigst überlegen wo du vielleicht irgendwo unterkommen kannst.
Was ist mit deinem Vater?
Aber er zahlt Unterhalt? Du bist volljährig. Um deinen Anspruch musst du dich eh selbst kümmern. Und da du noch Schüler bist, haben deine Eltern auch noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Ich denke es ist gar nicht schlecht.
Geh von dort weg.
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edit:
Wende dich an deinen Beratungslehrer oder Sozialpädagogen bei dir an der Schule.
Polizei Anzeige Körperverletzung - geh zum Arzt um Beweise zu sichern. Unterhalt einklagen, wenn sie nicht zahlt - Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe gibt es beim Amtsgericht.
Schülerbafög - Bafög als Student/in
Bei der Post bekommst sofort einen Job - Netto 2000€ ungefähr für Vollzeit, jetzt nach den Tarifverhandlungen bisschen mehr. Kannst da auch Teilzeit arbeiten.
Unterkunft - WG Zimmer oder bei Freunden unterkommen. Als Student/in ins Studierendenwohnheim - (Bafög und Nebenjob)
Nein, so einfach ist das nicht. Sie muss dir dann auch Unterhalt zahlen, da du ja noch zur Schule gehst.
Natürlich darf sie das, da Du volljährig bist. Nachdem Du sie geschlagen hast, halte ich das auch für voll gerechtfertigt. Seine eigene Mutter zu schlagen, ist unentschuldbar!
Und wie klärt man das mit dem Unterhalt?