Darf meine Mutter mich mit 18 rauswerfen?

jentolon  27.03.2025, 19:16

Was machst du gerade - Schule etc.

lovetazte 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 19:17

Bin grad in der 12. in nem Gymnasium. Schreibe in 4 Wochen Abitur

4 Antworten

Klar darf sie dich rauswerfen.

Ob und in welcher Höhe sie dann Unterhalt zahlen müsste muss geklärt werden, nutzt dir nur derzeit nichts.

Und gehst du nicht freiwillig, dann kann sie eine Räumungsklage einreichen.

Du bist volljährig und sie hat das Hausrecht.

Und es steht dir ja auch frei Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.


lovetazte 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 19:18

Und wie klärt man das mit dem Unterhalt?

Kessie1  27.03.2025, 19:23
@lovetazte

Dazu kannst du zum Jugendamt gehen die dich bis 21 noch mir Rat unterstützen. Fliegst du raus, solltest das eh dein erster Weg sein.

Nur es kann sich natürlich Alles hinziehen, wenn es am Ende auf eine Unterhaltsklage hinaus läuft.

Und nach dem Jugendamt machst du einen Termin beim Jobcenter um eine Kostenübernahmezusage für eine eigene Wohnung zu bekommen. aber auch das kann dauern.

Also solltest du dir jetzt schleunigst überlegen wo du vielleicht irgendwo unterkommen kannst.

Was ist mit deinem Vater?

lovetazte 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 20:38
@Kessie1

Keinen Kontakt zu meinem Vater. Kann aber schauen ob ich ne Zeit bei meinem Cousin bleiben kann.

Kessie1  27.03.2025, 20:41
@lovetazte

Aber er zahlt Unterhalt? Du bist volljährig. Um deinen Anspruch musst du dich eh selbst kümmern. Und da du noch Schüler bist, haben deine Eltern auch noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Ich denke es ist gar nicht schlecht.

Geh von dort weg.

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edit:

Wende dich an deinen Beratungslehrer oder Sozialpädagogen bei dir an der Schule.

Polizei Anzeige Körperverletzung - geh zum Arzt um Beweise zu sichern. Unterhalt einklagen, wenn sie nicht zahlt - Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe gibt es beim Amtsgericht.

Schülerbafög - Bafög als Student/in

Bei der Post bekommst sofort einen Job - Netto 2000€ ungefähr für Vollzeit, jetzt nach den Tarifverhandlungen bisschen mehr. Kannst da auch Teilzeit arbeiten.

Unterkunft - WG Zimmer oder bei Freunden unterkommen. Als Student/in ins Studierendenwohnheim - (Bafög und Nebenjob)

Nein, so einfach ist das nicht. Sie muss dir dann auch Unterhalt zahlen, da du ja noch zur Schule gehst.

Natürlich darf sie das, da Du volljährig bist. Nachdem Du sie geschlagen hast, halte ich das auch für voll gerechtfertigt. Seine eigene Mutter zu schlagen, ist unentschuldbar!


lovetazte 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 20:40

Achso, das eigene Kind zu prügeln ist absolut okay.