Darf meine gesetzliche Betreuerin einen Dauerauftrag einrichten ohne mich zu informieren?

5 Antworten

Die Betreuerin hat eine Generalvollmacht .Die darf alles was Du auch machen könntest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bereue es den Antrag auf Betreuung gestellt zu haben.

Anfangs war sie transparent und sagte mir, sie würde mich über alles was sie im finanziellen Bereich vornimmt vorher informieren.

Und jetzt sowas.

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@weederlande

Der Betreuuer meines Bruders hat einfach die Lebensversicherung meines Bruders gekündigt um an sein Gehalt zu kommen, ohne meinen Bruder darüber zu informieren. Mein Bruder war dann überrascht als er 2 Jahre danach fest gestellt hat daß er gar keine Lebensversicherung mehr hat und sein Vermögen um 5.000€ geschrumpft ist. Das alles ohne Absprache mit ihm.

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@albatroz1102

So einfach und ohne richterliche Genehmigung ist das mit Sicherheit nicht passiert.

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@albatroz1102

Frage ist zwar alt aber eine Lebensversicherung als Kapitalanlage ist mit der Betreuung nicht vereinbar weil diese Veranlagung nicht sicher genug ist. In dem Fall muß der Betreuer sie sogar kündigen, sollte aber den Erlös anders (mündelsicher) veranlagen.

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Nicht ganz richtig, denn es kommt darauf an was in der Generalvollmacht steht!

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Ein Betreuer ist verpflichtet, dem Gericht Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten abzulegen. Ein Betreuer ist demnach verpflichtet, dich über alles zu informieren, was dein Konto anbelangt, sofern nach § 1903 BGB ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde. Ich hatte mal einen Betreuer und ich konnte mit meinem Konto und meinem EQJ-Lohn machen, was ich wollte. Aber ich musste die Kontoauszüge übersenden.

MfG

BVB565

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das sie wohl Deine Genehmigung nicht braucht ist natürlich kein Grund, Dich nicht wenigstens zu informieren. Ob sie dies gesetzlich muss, vermag ich nicht einzuschätzen. Moralisch würde man so was aber auf jeden Fall erwarten dürfen.

Ob durch den Dauerauftrag Geldprobleme erhöht oder vermindert werden, ist hier schwer einzuschätzen, da wir keine Angaben haben, was mit dem Dauerauftrag bezahlt werden soll.

Natürlich darf sie das! Wenn du den Betrag regelmäßig an jemanden zahlen musst, macht das ja auch Sinn

Äh. NOPE!

Dazu hat ein Betreuer kein Recht! Selbstverständlich muss der Betreuer seinen Betreuten darüber informieren und hat kein Recht dies heimlich zu machen.

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Informiere uns zuerst einmal, weshalb du unter Betreuung stehst.

Und außerdem für was der Dauerauftrag ist.