Darf sie ihr verbieten mit ihrem Freund zsm zu wohnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier gilt es zwei sich widersprechende Tatbestände zu berücksichtigen. Wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, dann hat die Betreute viele Rechte und die Betreuerin viele Pflichten.

Tatsächlich bestehen die Rechte der Betreuten nur auf dem Papier und Richterin und Betreuerin ziehen an einem Strang, wenn es darum geht, die Betreute klein zu halten.

Die Betreuerin und die Betreuungsrichterin sitzen am längeren Hebel und müssen sich vor niemandem rechtfertigen.

Wenn alles mit rechten Dingen und fair zugehen würde, dann müsste Die Betreuerin sich darüber Gedanken machen, wie sie die Lebensqualität der Betreuten verbessern könnte und danach trachten, alles zu veranlassen, das dem Wohle der Betreuten dient.

Allerdings hat die Betreuerin hierbei einen derart großen Emessensspielraum, dass sie letztlich machen kann, was sie will. Die Betreute ist letztlich der Betreuerin ausgeliefert.

Eine beliebte von Berufsbetreuern verwendete Strategie zur Durchsetzung und Rechtfertigung ihrer Vorstellungen von "sinnvoller" Betreuung ist es, das Betreuungsgericht mit erfundenen Berichten zu versorgen und darauf "zu drängen, dass vom Gericht in allen Betreuungskreisen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird.

Zu diesem Zweck muss die Betreuerin lediglich eine entsprechende schriftliche Anforderung nebst Begründung an das Betreuungsgericht senden.

Diese schriftliche Anforderung der Betreuerin an das Gericht könnte im vorliegenden Fall z. B. wie folgt aussehen:

"Ich habe festgestellt, dass die Betreute unkontrollierte Einkäufe tätigt. Damit die Betreute sich nicht selbst schädigt, bitte ich um Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes in allen vorliegenden Betreuungskreisen."

Da die Betreuerin auch die Postvollmacht besitzt, wird diese den hierauf erfolgten Beschluss des Gerichtes abfangen und die Betreute wird - angesichts der üblichen Verweigerung der Akteneinsicht - nie etwas darüber erfahren, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist.

Eine weitere Möglichkeit der Betreuerin, Euch Ärger zu machen, besteht in ihrer Möglichkeit, ein Kontaktverbot gegen Dich auszusprechen.

Auch im Fall des Kontaktverbotes seid ihr chancenlos. Selbst wenn ihr hiergegen gerichtlich vorgehen solltet, werden die Prozesskosten in jedem Fall der Betreuten angelastet werden, denn die Betreuerin handelte schließlich immer nur im Interesse, im Auftrag und auf Rechnung der Betreuten.

Ich sehe in diesem Konflikt nur eine Möglichkeit, um sich aus dem Zugriff der Betreuerin zu befreien: Die Betreute sollte einen stimmigen und begründeten Antrag an das Betreuungsgericht zur Beendigung des Betreuungsverfahrens stellen und Dich als Vorsorgebevollmächtigten vorschlagen.

Übrigens: Eine berufliche Vorbildung muss eine Betreuerin nicht besitzen. Die einzige Qualifikation die ihr abverlangt wird, ist ihre Befähigung notfalls bei Problemen, sich auf Kosten der Betreuten beraten zu lassen oder Dienstleister auf Kosten der Betreuten zu beauftragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange sie keinen Einwilligungsvorbehalt hat, darf sie alles selber entscheiden.

Wenn sie einen Einwilligungsvorbehalt hat, darf sie ohne Zustimmung der Betreuerin keine Unterschriften leisten.

Das würde sie jedoch auch nicht daran hindern, einfach zu dir zu ziehen, nur könnte sie eben keinen Untermietvertrag oder ähnliches unterschreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da liegst Du falsch,Deine Freundin darf praktisch gar nichts selber entscheiden,notfalls muss das wenn die Betreung dem nicht zustimmt das Betreuungsgericht darüber entscheiden,das entscheidet in den meisten Fällen aber für die Betreuer.

Kerosine  27.02.2020, 20:06

Ach, Blödsinn.

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andie61  27.02.2020, 20:10
@Kerosine

Dann begründe das einmal,nur Blödsinn schreiben kann jeder,und wo ist dann Deine Antwort zu der Farge wenn Du es so viel besser weisst!!!

Die Freundin hat eine gesetzliche Betreuung da sie selber in den genannten Punkten nicht entscheidungsfähig ist,ein Betreuer muss darüber entscheiden,bei allem anderen wäre eine Betreuung dann ja überflüssig!

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Unbekannt090102 
Fragesteller
 27.02.2020, 20:10

Vielleicht sollte ich hinzufügen das meine Freundin nicht entmündigt ist... Hat sie mir gerade nochmal gesagt

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andie61  27.02.2020, 20:14
@Unbekannt090102

Entmündigt gibt es schon lange nicht mehr.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. ... Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht.

Das sagt es ganz klar aus,sie kann es für sich nicht selber entscheiden,das müssen die Betreuer für sie entscheiden,ist sie mit der Entscheidung nicht einverstanden dann kann das Betreuungsgericht die Entscheidung der Betreuer überprüfen und ggf anders entscheiden

https://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/was-ist-eine-gesetzliche-betreuung.html

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Kerosine  27.02.2020, 20:21
@andie61

Jeder einzelne Satz deiner Antwort ist komplett falsch, daher habe ich Schwierigkeiten zu sagen, wo anfangen...

Man bleibt auch mit einer Betreuung noch voll geschäftsfähig...

In den vergebenen Aufgabenkreisen können Betreuer und Betreute gleichberechtigt Entscheidungen treffen

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Kerosine  27.02.2020, 20:24
@andie61

Entmündigung nennt sich heute "Einwilligungsvorbehalt"

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andie61  27.02.2020, 20:26
@Kerosine

"Man bleibt auch mit einer Betreuung noch voll geschäftsfähig"

Das habe ich nicht bestritten,aber der Betreuer hat das letzet Wort wenn er mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist,alles andere würde eine gesetzliche Betreuung überflüssig machen,und das scheinst Du nicht beachten zu wollen,und wie ich geschrieben habe,wenn der betreute mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist kann er das vom Betreuungsgericht überprüfen lassen.

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Kerosine  27.02.2020, 20:31
@andie61

Beides stimmt nicht.

Weder hat der Betreuer das letzte Wort, noch können einzelne Entscheidungen des Betreuers durch das Betreuungsgericht geprüft werden.

Ein von einer Betreuten ohne Einwilligungsvorbehalt unterschriebene Mietvertrag ist gültig, egal ob der Betreuer zustimmt oder nicht.

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