Das dürfte berechtigt und zu bezahlen sein. Ich würde es mal zügig bezahlen, bevor sie dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.
Bitte abwarten. Bitte Geduld. Warte den Brief ab und dann kannst du weitere Schritte unternehmen. Eine Bank denkt sich das mit der Geldwäsche nicht aus, um dir eins reinzuwürgen. Muss man sich leider in Geduld üben. Und du kannst auch jemanden fragen, ob er dir Geld auf Paypal schicken kann, um das Paypal-Konto auszugleichen. Wie viel wäre das? Vielleicht könnte ich dir das Geld leihen unter der Voraussetzung, dass ich es auch wiederbekomme.
Man kann überall hingehen, kostet ab einem gewissen Betrag aber Gebühren.
Weil Bayern scheiße ist, und in jedem Ligaspiel Bonus hat und vom Schiedsrichter übermäßig bevorteilt wird. Das Recht wird zu euren Gunsten gebeugt. Bei euch zählen auch Tore, wo die Leute bei der Vollstreckung des Tores ganz klar im Abseits sind. Ihr bekommt immer so viel Nachspielzeit, dass ihr noch zum Ausgleich oder zum Siegtreffer kommt. Und man sollte sich schämen, Bauernkunde zu sein. Als Bauernkunde erntet man zurecht nur Spott und Hohn. Bauernkunden sind überheblich, arrogant, meinen alles besser zu wissen und haben viel Meinung und wenig Ahnung. Es ist einfach Scheiße, Bauernkunde zu sein.
Bitte abwarten. Bitte Geduld. Es dauert eben. Hast du deinen Spam-Ordner durchgeguckt? Hast du eine andere Handynummer ausprobiert?
Viel Spaß, wenn du vor den Jugendrichter kommst. Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Das Geld kannst du dir abschminken. Wenn du die Ware nicht versendest, dann wird das Geld einbehalten und dann kommt zur Urkundenfälschung noch ein (versuchter) Betrug hinzu.
Payback Pay zieht die Kröten relativ zügig ein. Ich hatte den Einwilligungsvorbehalt im August 2024 aufheben lassen und hatte zwar Zugang zu meinem Bankkonto aber das Ding war, dass ich keine Bankkarte hatte, und somit hab ich beim REWE immer mit Payback Pay gezahlt. Am Tag nach dem Kauf war es vorgemerkt, und am übernächsten Tag abgebucht.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass einfach jemand eine derartige Forderung erfindet. Wenn die das beweisen können, dass du Mitglied bei der AOK warst, wirst du das bezahlen müssen, ansonsten Widerspruch einlegen, schriftliche Bestätigung binnen einer gewissen Frist einfordern und ankündigen, die Sache sonst in anwaltliche Weiterbearbeitung weiterzugeben, sollten die von der Geltendmachung nicht Abstand nehmen. Jeder muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Und wenn die sich so sicher sind, würden die klagen.
Haben die bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen? Dann sollte dagegen umgehend Einspruch eingelegt werden, am besten mit einem Rechtsanwalt. Pfänden geht ja nur, wenn mal ein Vollstreckungsbescheid kam.
Ich würde sagen, dass Prepaid besser ist. So kann man keine Schulden anhäufen.
EInfach abwarten und Geduld. Kann sein, dass das jetzt ein paar Tage dauert. Bei Verbraucherinsolvenzen und Pfändungen sind die Banken sehr vorsichtig, irgendwas vorschnell freizugeben. Nachher heißt es, es wäre nicht gestattet gewesen und dann können die mit dran sein. Und es bringt auch nichts, jedes Mal nachzufragen. Man muss einfach abwarten, wenn es ums liebe Geld geht.
Bitte abwarten und Geduld. Die 60 €-Knolle dürfte berechtigt und zu bezahlen sein. Wie ich damals das Deutschlandticket aus dem DB Navigator heraus gebucht hatte, war es so, dass ich es sofort hatte. Da kann man einfach nichts machen, außer abwarten und mehr Geduld. Vielleicht ist deine SCHUFA negativ und dann wirst du kein Deutschlandticket bekommen.
Alle sagen, angeblich nichts bestellt zu haben. Die Mail dürfte echt sein. Die Forderung dürfte berechtigt und zu bezahlen sein. Viele sagen, sie hätten nichts bestellt. Vielleicht ist ja doch bestellt worden und man hat jetzt einfach das Geld nicht, und versucht sich mit angeblichem Identitätsdiebstahl vor der Zahlung zu drücken. Wenn Ratepay dir den Vertragsabschluss beweisen kann, dürfte noch ein Verfahren wegen Warenkreditbetrugs hinzukommen. Bei Betrug hört der Spaß dann definitiv auf. Es wird eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angenommen, diese ist nicht restschuldbefreit und es kann gnadenlos vollstreckt werden.
Wenn man einen SCHUFA-Score von 100 hat, ist alles möglich.
Das ist unclever. PayPal wird das Geld von dir zurückfordern. Die Forderung dürfte berechtigt und zu bezahlen sein. Man zahlt NIEMALS mit Freunde & Familie. Diese Methode ist nur dafür da, um Freunden oder Familienmitgliedern Geld zu überweisen. Du hast PayPal betrogen und damit könnte man sich wegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Das Geld ist weg und wer so sorglos mit seinem Geld umgeht, sollte sich lieber unter gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stellen lassen.
Kann sein, dass die das einstellen, weil ein Täter nicht ermittelt werden kann. Häufig gehen Leute her und geben falsche Daten für die Erstellung der Mailadresse und des PayPal-Kontos an und wenn die Polizei dann das Ganze untersuchen würde, könnte es passieren, dass nur Daten auffindbar sind, die es so nicht gibt.
Im Fernsehen wird immer wieder vor der Masche PayPal Freunde & Familie gewarnt. Warum hat deine Freundin nicht mit Waren & Dienstleistungen gezahlt? Ich würde es immer so machen, dass man denen die Übernahme der Gebühren anbietet und wenn die das nicht wollen, dann sollte man vom Kauf Abstand nehmen.
Das Geld dürfte weg sein. Bei Freunde & Familie hat man KEINEN Käuferschutz!
Nur wenn man Waren & Dienstleistungen auswählt, hat man Käuferschutz. Dafür muss der Verkäufer aber eine Gebühr zahlen und die Übernahme der Gebühr kann man anbieten und dann lassen sich die Leute meistens darauf ein.
Den Artikel ohne Rücksprache mit PayPal zurückzusenden, war nicht so toll. Aber du kannst einen Käuferschutzfall einreichen und PayPal wird hier (leider) zugunsten des Verkäufers entscheiden, da du einfach den Artikel zurückgeschickt hast.
Versuchen kann man es. Häufig antworten Verkäufer nicht, und dann kann man Glück haben, wenn die den Fall aufgrund deiner Schilderung zu deinen Gunsten entscheiden.
Man braucht hier viel Geduld. eBay hat eigene Regeln in puncto Freischaltung des Geldes. Du musst den Artikel versenden und kannst für die Paketmarke das einbehaltene Geld nehmen. Dann muss es beim Käufer ankommen, und erst wenn die Sendungsverfolgung bei eBay auf Zugestellt steht, wird das Guthaben freigegeben und man kann es abheben. DHL kann schon auf Zugestellt stehen aber wenn bei eBay noch in Zustellung steht, bleiben die Kröten blockiert.
Einfach Geduld und abwarten. Den Kundenservice von eBay anzurufen bringt auch nichts. Die sagen selber bitte abwarten und mehr Geduld. Es dauert so lange, wie es dauert. Schlimmstensfalls kann das Geld bis zu dreißig! Tagen blockiert sein.
Ich hatte mal mit meinem neuen Konto mein PayPal-Konto aufgeladen gehabt und es war abends am nächsten Tag drauf gewesen. Es ist immer die Frage, von welcher Bank man überweist.
Das ist leider kein Spam. Du solltest aufhören, PayPal zu bedrohen oder sonst was. Die können dich tatsächlich anzeigen wegen aller in Betracht kommender Delikte. Darf man überhaupt fragen, was vorgefallen ist, weswegen du die bedrohst? Ist ein Käuferschutzantrag gegen dich entschieden worden oder warum?
Ich würde dir nur empfehlen, schon mal nach einem Strafverteidiger Ausschau zu halten und 1.000,00 € bereitzuhalten. Vorher wird der nichts machen. Eine Rechtsschutzversicherung wird hier nicht greifen, da hier von einer Vorsatztat auszugehen ist und Bedrohung ist kein Kavaliersdelikt.
Wenn ein Käuferschutzantrag gegen dich entschieden worden sein sollte, wirst du dagegen nichts machen können. Du könntest zwar das Geld (wenn mit Lastschrift oder Debit-Kreditkarte bezahlt wurde) zurückbuchen, aber PayPal wird es wieder einfordern.
Hallo, wenn du PayPal hast, ohne volljährig zu sein, dann könnte genau das, was du beschrieben hast, passieren. Du könntest gesperrt werden, weil PayPal eben erst ab 18 ist. Hast du falsche Daten angegeben, könnte das sogar eine Straftat darstellen, weil du versuchst, Altersbeschränkungen zu umgehen.
Ich würde an deiner Stelle das PayPal-Konto schließen und mich bis zum 18. Geburtstag gedulden. Falsche Angaben sind kein Kavaliersdelikt.