Darf mein Lehrer mir einfach so eine 6 geben?
Letzte Woche hat meine Lehrerin einen Test angekündigt. Der sollte heute geschrieben werden und ich war nicht da, weil ich einen Termin beim Arzt hatte. Eine Freundin hatte mir eben erzählt, dass meine Lehrerin sauer ist, weil ich nicht da bin (vermutlich denkt sie, dass ich mich vor der Arbeit drücken will). Sie meinte, dass sie mir einfach so null Punkte (Note 6) rein drücken will. Darf sie das gesetzlich einfach so tun? Bei Gelegenheit würde ich die Arbeit auch nachschreiben, wenn ich die Möglichkeit hätte.
11 Antworten
Warum gehst du nicht einfach mit dem Belegzettel von der Arztpraxis zu der Lehrerin hin?
Oder lässt es von den Eltern unterschreiben?
Manchmal genügt die normale Kommunikation mit den Lehrern, anstatt auf Freundin zu hören - was die auch immer verstanden haben mag.
Zu spät, fürchte ich. Wer nicht kommt, benötigt doch eine Befreiung, die wurde nicht einmal beantragt!
dafür gibt es Eltern und auch ein Attest. Schon blöd, dass du nicht wenigstens einen Tag früher in der Schule der Lehrerin die Entschuldigung gegeben hast.
Wenn ich so eine Person habe, dann vergifte ich doch nicht zusätzlich das Klima und schaue dann im Vorfeld, was ich machen kann. Für die Zukunft bitte.
An unserer Schule reicht es wenn man sich nachträglich entschuldigt.
dann mache das doch, dann weisst du das doch besser als alle wir hier.!
Ja mach ich ja auch. Es ging nur um die Frage ob sie das Recht hat mir einfach eine 6 zu geben. Oder ist das von Schule zu Schule anders?
jetzt warte doch einmal, sie wird schon sich das Recht nehmen, wenn sie das will, obwohl sie keines hat, dann musst du um dein Recht kämpfen.
Aber im Grunde machst du hier ein Fass auf wegen gar nichts. Nur weil die Freundin was gesagt hat.
Nein, natürlich nicht, sie wird es müssen. Besonders dann, wenn es keine Befreiung gab von der Schule.
Auch sie weiß doch, dass bei kleinster Blähung die lieben Juristen der Eltern angedackelt kommen. Somit hat sie keinen Spielraum.
Gute Besserung.
Wenn sie den Eindruck hat, dass du diesen "Arzttermin" erst gemacht hast, als der Termin für den Test bereits festlag, hat sie durchaus Recht.
Also wenn sie den Eindruck hat, dass ich nach der Ankündigung der Arbeit den Arzttermin vereinbart hat darf sie mir einfach so eine sechs geben? Der Eindruck reicht?
Sie muss das überhaupt nicht begründen. Du kannst ja dann dagegen klagen.
Wenn Du eine Entschuldigung von den Eltern hast oder eine Bestätigung vom Arzt, dann darf sie Dir keine 6 geben. Sie muss Dir die Gelegenheit geben, den Test nachzuholen. Wenn sie das nicht macht, solltest Du einen Termin bei der Schulleitung oder beim Schulrat vereinbaren und die Sache klären.
Schulrat ist zuständig. Insbesondere bei Fehlverhalten von Lehrern.
Ja, die Schulleitung ist zuständig. Doch soweit die Schulleitung ein rechtswidriges Verhalten nicht abstellt, dann ist die Schulaufsicht zuständig. Das ist der Schulrat. Der ist Rechts- Fach- und Disziplinarvorgesetzter der Lehrerin. Der Schulleiter dagegen ist in (wahrscheinlich den meisten Bundesländern) nur reiner Fachvorgesetzter. Deshalb wird der Schulleiter von vielen Lehrern auch nicht so ernst genommen. Der Schulrat aber schon! Denn der kann die Puppen tanzen lassen.
Wegen einer "6" wird kein Schulrat eingreifen, sondern dir Eltern an die Schule zurück verweisen. Würde sich der Schulrat ein solche Lappalien ein mischen, müsdten die Schulämter ihr Personal aufstocken.
Dann erkläre der Fragestellerin doch, dass Du der Meinung bist, dass ihr Anlegen eine "Lappalie" sei und es der staatlichen Schule, oder jedenfalls deren Amtswalter - egal sei, sich darum zu kümmern. Du kannst ihr auch gleich erklären, dass die Bindung an Recht und Gesetz für Schülerrechte nicht gilt und dass es für verbeamtete Lehrer nur wichtig ist, dass ihre A 13 / A14 -Besoldung pünktlich und natürlich 1 Monat im Voraus auf dem Lehrer-Konto eingeht und dass auch sonst die Privilegien der Beamtenschaft gewährleistet sind.
Es mag auch sein, dass mancher Schulrat erst dann seine Pflicht tut, wenn Druck aufgebaut wird. Zuständig ist er jedoch weiterhin bei potentiellen Rechtsverstößen. Denn so steht es im Gesetz. Ansonsten wird ihm das Verwaltungsgericht die Rechtslage verdeutlichen.
Der sollte heute geschrieben werden und ich war nicht da, weil ich einen Termin beim Arzt hatte.
Und wann hast Du diesen Termin vereinbart ...... vor wievielen Wochen ? Und der Termin war nicht verschiebbar ....... dann hättest Du dies der besagten Lehrerin bereits letzte Woche mitteilen können respektive müssen. Wenn nicht .... dann hast Du berechtigt eine 6 kassiert - so sehe ich das.
Den Arzttermin habe ich vereinbart bevor der Termin für die Arbeit feststand
Na und ......
Und was sagte die Praxis, als Du um Terminverlegung gebeten hast? Mal ganz davon abgesehen, dass man als Schüler seine Termine in die Nachmittagsstunden verlegt.
Desweiteren ..... weshalb hast Du den "nichtver/aufschiebbaren Arzttermin" Deiner Lehrerin nicht bereits am Tag des Testankündigung mitgeteilt?
Das werde ich morgen tun. Aber mit dieser Lehrerin lässt sich kaum reden, da sie total von sich selbst überzeugt ist.. wir Schüler sind immer im unrecht