Darf mein Lehrer mir eine 6 geben?

7 Antworten

Es hat *NICHTS* mit Betrug zu tun, keinesfalls im technischen Sinne nach $263 StGB.

Nennt sich Täuschungsversuch, d.h. eine fremde Leistung, z.B. Abschreiben, als eigene ausgegeben oder unzulässige Hilfsmittel (der klassische Spickzettel, das Wörterbuch unter der Bank, ggf. Tipper oder Handy) benutzt.

An der Uni, im Staatsexamen, Diplomarbeit etwa, werden Klausuren udg. unterschrieben; dies beinhaltet die Erklärung im Rechtsverkehr, daß die abgesonderte Leistung die eigene wäre und ohne unzulässige... angefertigt wurde. Nachdem aber keine Vermögensverfügung zu eigenen oder fremden Gunsten stattfindet, etwa durch ungerechtfertigtes Bestehen einer Prüfung, kann kein Betrug vorliegen. Ebensowenig ist es eine Urkundenfälschung, sondern *nur* eine "schriftliche Lüge". (Standardwitz unter Juristen, hat aber seine Berechtigung).

Diversen Politikern wurden in den letzten 10-15 Jahren auch deren Doktortitel entzogen, hochnotpeinlich und Karrierekiller (außer in Berlin), aber vor ein Strafgericht kamen die nicht. Beweis genug?

Der Täuschungsversuch betrifft ausschließlich, mein Dafürhalten, die Freundin, soweit da keine eigenständige Leistung verortbar und ggf. mit ein paar Gnadenpunkten zu bewerten wäre.

Deine eigene Leistung ist Deine eigene Leistung, Du hast sie erbracht, irgendwelche nachträgliche "Beihilfe zur Täuschung" (kein juristischer Begriff) zu Gunsten jemand anderes spielt da nicht rein. Du hast darüber, und irgendwelche unerlaubten Eingaben oder Hilfsmittel, niemanden getäuscht.

6 anfechten; langsam anfangen, Lehrerlein abfangen, dediziert befragen, wo denn Deinerseits der "Täuschungsversuch" gelegen haben soll, Rechtsgrundlage abfragen... das ist eine Art von Warnung.

Problem wäre, wenn nicht nachweisbar ist, wer von wem abgeschrieben hat, wenn Deine Freundin das aber so zugibt und es sonstige Indizien gibt, kann man da drüber wegkommen.

*Kann* einen Abriß in irgendeiner Form geben, Kopf bleibt dran; vermutlich wäre es mit "Da hast Du Deiner Freundin aber einen riesen Gefallen getan!" schon genug, Thema durch. Aber hat mit der eigenen Benotung nichts zu tun.

Kann das noch ausführen, wie ich 2 Kollegen, eigentlich privat nichts mit zu tun einen Nachmittag geopfert habe, Referat im Physik GK mußten die dann selber machen und vortragen (ein gestammeltes Erlebnis), war dann "4" mit allen Hühneraugen zu, Lehrer (wir waren Spezies) guckten uns über das 40- minuetige Trevorium, was die 2 daraus gemacht hatten, nur hilflos an, nach dem Motto "geht halt nicht besser." Wußte *JEDER* im Raum, wer das "inspiriert" hatte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ex-RA/FAStR; Sozialrecht, vorwiegend Psychiatrie

Ja, natürlich. Nennt sich Betrugsversuch.

W18J66  03.04.2024, 11:41

Das ist Beihilfe zum Betrug.

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Saradoc  03.04.2024, 12:36
@W18J66

"Beihilfe" zu Nicht-Straftaten oder-Ordnungswidrigkeiten, es ist keine, gibt es nicht.
Kann einen schulinternen Abriß geben, das war's aber auch.

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Saradoc  03.04.2024, 12:35

Nein. Täuschungsversuch, aber nur von der Freundin, nicht von der OP.

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Jurafuchs  03.04.2024, 12:43
@Saradoc

Nein. Er hat sich ebenfalls daran beteiligt, indem er ihr die Sache zum Täuschen gegeben hat.

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Saradoc  03.04.2024, 12:55
@Jurafuchs

An *was* "beteiligt", im technischen Sinne, Jurafuchs? Straftaten oder OWis liegen nicht vor, irgendwas mit "Beihilfe zu typischem Unfug an der Schule" findest Du in keinem einzigen Schulgesetz.. Täuschungsversuch ist eine schulinterne Sanktion für die Benotung des Täuschenden, kann für den "Teilnehmer" milde Konsequenzen haben, eher lässlich, aber nicht in der Bewertung.

Mein Physiklehrer in der 11-13, mein 3. Abi-Fach, meinte, sehr zu Anfang, "Hausaufgaben abschreiben ist völlig OK. Solange man es "sinnvoll" macht und den darin enthaltenen Lernstoff internalisiert, sonst kann man das auch lassen. Sonst OK."

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Jurafuchs  03.04.2024, 13:08
@Saradoc

Nur weil es deine Lehrkraft okay findet, bleibt es trotzdem ein Betrugsversuch.

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Saradoc  05.04.2024, 11:54
@Jurafuchs

Das Wort "Betrug", $263 StGB. Ebenso "Beihilfe", das sind strafrechtliche Begrifflichkeiten, die hier nichts zu suchen haben.

Das ist Strafrecht, je nachdem mit wem Du sprichst ist das offensichtlich nicht "technisch" gemeint, aber dann wollen wir das auch trennen. Kann der Laie "Leistungsbetrug" nennen, aber... nix mit zu tun, insbesondere keinerlei Regelungen zu Teilnahme und deren Definition oder Folgen, also aus.

Es geht um "Täuschung", das ist Verwaltungsvokabular im Schulrecht, ganz unten, gibt es eigentlich nur in Pruefungsanweisungen, von "Täterschaft und Teilnahme" wirst Du da nichts finden. Folglich gibt es keine Teilnahme, Beihilfe, Anstiftung.

Wäre wohl auch für "schummelnde" 12-19-jaehrige und deren jeweilige "besties" etwas over the top, Lehrerlein würde das in keiner Form trennen oder bewältigen können.

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Jurafuchs  05.04.2024, 12:04
@Saradoc
Das Wort "Betrug", $263 StGB. Ebenso "Beihilfe", das sind strafrechtliche Begrifflichkeiten, die hier nichts zu suchen haben.

Keine Ahnung wie du darauf schließt. Ich bezweifle stark das du zu entscheiden hast, was hier für Begriffe verwendet werden. Das Strafrecht hast du hier hineingebracht, nicht ich.

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Beide bekommen eine 6. Du weil du deine Bearbeitung aktiv zum Abschreiben zur Verfügung gestellt hast, sie weil sie abgeschrieben hat. Betrug eben.

Wenn du deine Arbeit auch noch 'als Inspiration' rausgibst, also ziemlich genau weißt, was daraus folgen wird, dann kannst du dich da auch nicht mehr rausreden. Anders wäre es, wenn sie während einer Klausur ohne dein Wissen von dir abgeschrieben hätte.

Saradoc  03.04.2024, 12:38

Rechtsgrundlage für Bewertung einer eigenständig und ordnungsgemäß erbrachten Eigenleistung als Täuschungsversuch?

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Und wieder eine Darf-der-Lehrer-Frage, bei der ich mich frage, wo eigentlich das Problem ist ...

Das war nun mal ein Betrugsversuch, den Du unterstützt hast.

Saradoc  03.04.2024, 12:44

Rechtsgrundlage für Sanktionen bei "Unterstützung" eines Täuschungsversuchs, wenn die eigene Leistung beanstandungsfrei erbracht wurde? Allenfalls schulinterner informeller Abriß, hat nichts mit Benotung zu tun, und das Wort "Betrug" hat hier nichts zu suchen.

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AlexausBue  03.04.2024, 13:37
@Saradoc

Lehrer brauchen jetzt für alles eine Rechtsgrundlage.

Tolle neue Welt, in der jeder Lehrer einen Privatjuristen braucht, um überhaupt noch etwas zu dürfen ...

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Saradoc  03.04.2024, 14:05
@AlexausBue

Nicht wirklich so ganz neu...

Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478) geändert worden ist"

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

...

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Heißt im Klartext: Ohne ordnungsgemäß verabschiedete, ggf. rechtmäßig delegierte Rechtsgrundlage darf keine Verwaltung, auch Lehrerlein, überhaupt irgend etwas.

In "besonderen Gewaltverhältnissen" (Schüler, Wehrdienstleistender, Beamter, Gefängnisinsasse,... Stufen einer Karriere eben) schon mal grad gar nix.

Hatten wir im 3. Reich, Ermächtigungsgesetz, nix gutt, nix wolle wieder habe.

Jedes Verwaltungshandeln, und sei es nur eine Schule mit mehreren Rotten unleidlicher 13-15-jaehriger, braucht eine Rechtsgrundlage. Ohne geht gar nichts.

Wer damit nicht klarkommt, hat Regalmeter von Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Orientierung, Kann auch hochwohllöbliches Schulleiterlein und Schulaufsicht um Rat anbetteln. Bitte; wir haben doch alle Abitur?

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Wenn du davon wusstest und sie abschreiben lassen hast darf sie das. Du hast in dem Fall ja zum Betrug beigetragen. Normalerweise sind Lehrer da kulant und bestrafen nur den Schüler der abgeschrieben hat. Ist allerdings unklar, wer von wem abgeschrieben hat und der Lehrer weiß, dass du das ganze unterstützt hast fällt das ganze wie gesagt unter Betrug und ist demnach legitim.

sebbyhun 
Fragesteller
 03.04.2024, 11:13

sie meinte zu mir das sie sich nur inspirieren will und nicht abschrieben will also wusste ich nichts von dem Betrug.

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Jochen392  03.04.2024, 11:16
@sebbyhun

Wenn du nichts vom Betrug wusstest, dann sag es der Lehrerin so. Ist natürlich bescheuert wenn sie es 1 zu 1 abgeschrieben hat. Sollte das ganze nur in eine ähnliche Richtung gehen ist es 50/50 ob deine Lehrerin mit sich sprechen lässt. Sag ihr einfach dass deine Mitschülerin meinte sie ist da bisschen planlos und wollte sich ein Beispiel anschauen, du wusstest allerdings nicht dass sie es wirklich direkt "kopiert".

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BeviBaby  03.04.2024, 11:21
@Jochen392

Wer sich ein Beispiel 'Anschauen' möchte, der braucht in der Regel nicht die ganze Ausarbeitung, sondern es reicht zum Beispiel auch ein Schema zum Aufbau oder ein kurzer Blick drauf.

Wenn die andere Schülerin das Blatt wirklich nach Hause mitbekommt oder es ihr langfristig hingelegt wird, dann kann man sich damit enorm schlecht rausreden.

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Jochen392  03.04.2024, 11:22
@BeviBaby

Man weiß ja nicht wie es genau abgelaufen ist. Vielleicht hat sie nett gefragt ob sie das ganze wie erwähnt "zur Inspiration" nutzen will, ein Handyfoto für das Anschauen zuhause gemacht und das ganze dann so übernommen...

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W18J66  03.04.2024, 11:45
@BeviBaby

Ein gutes Beispiel sind die "Doktorarbeiten" vieler Politiker

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Saradoc  03.04.2024, 12:40

Der Teil mit "unklar wer von wem" ist richtig. die übliche Handhabung auch, das Wort "Betrug" hat hier nichts zu suchen, nur "Täuschung".

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Jochen392  03.04.2024, 12:59
@Saradoc

Betrug ist richtig. Lehrer die einen dabei erwischen sagen sogar selbst "Betrugsversuch, 6". Hab ich schon oft genug in meiner damaligen Klasse erlebt.

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Saradoc  03.04.2024, 13:19
@Jochen392

Was Lehrerlein in technisch-juristische Begriffe (wie etwa "Betrug") packen, interessiert absolut niemanden, außer die selber vielleicht; viele sind halt so gestrickt. Was sonst "die Presse" zu juristischen Themen entäußert, geht im überwiegenden Teil der Fälle auf keine Kuhhaut, Begriffe wild durcheinander und Thema nebenbei verfehlt. Nicht immer.

Wenn die einen "Täuschungsversuch", so heißt das in allen mir (meistens nur rudimentär, selber NRW) bekannten Schulgesetzen, bis hoch zu Staatsprüfungen, etwa juristischen, als "Betrug" bezeichnen ist das allenfalls als menschliche Enttäuschung zu bewerten, nicht aber mit einschlägiger Vorbildung oder treffender Begriffsfindung zu verwechseln.

RANT Ende.

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