Darf mein Lehrer mich wenn ich im Unterricht nicht gut arbeite mich nicht zu einem Ausflug mitnehmen?

4 Antworten

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Anders herum gefragt wird es deutlicher:

  • Verletzt der angedrohte Ausschluss von einer Freizeitveranstaltung die Lehrverpflichtung und den Erziehungsauftrag der Schule/der Lehrerin?

Nein. Fokus in der Schule ist die Wissensvermittlung (in ganzer Bandbreite).

  • Verletzt der angedrohte Ausschluss von einer zusätzlichen, externen Lehrveranstaltung die Lehrverpflichtung und den Erziehungsauftrag der Schule/der Lehrerin?

Ja, ganz klar! Es dürfen zwar Voraussetzungen für die Teilnahem an Sonderveranstaltungen gesetzt werden, diese müssen sich aber auf die Befähigung zur Teilnahme beziehen. So kann der Besuch im IBM-Quantum-Zentrum bspw. an Elektronikkenntnisse, Rechenoperationen oder Quantenmechanikgrundwissen geknüpft sein.

Eine Teilnahme aufgrund disziplinärer Maßnahmen ist darüber auch denkbar, da die Schule einen (bedingten) Erziehungsauftrag hat. Ich persönlich finde es allerdings ungünstig, wird "Wohlverhalten" gefordert, damit das "Zuckerstückchen Ausflug" gegeben wird. Das funktioniert nur scheinbar und allenfalls vorübergehend. Generell wird die Mitarbeit nicht an sich besser, wenn nicht ihr eigentlicher Sinn verstanden, sondern sie nur durch "Zuckerbrot und Peitsche" erkauft wird.

Hm. Frage Dich lieber, was Dich davon abhält, im Unterricht so richtig durchzuziehen. Das ist immerhin eine von der Gesellschaft für Dich als Schüler:in teuer eingerichtete Veranstaltung, um Dir einen Riesenwissensgewinn in allen Feldern (auch die, die Du ansonsten nicht ansehen würdest). Nutze es!


Dreamdrummer  08.04.2025, 09:34

Nun ist es allerdings so, dass Schulausflüge seltenst reine „Freizeitveranstaltungen" sind. Meistens wird auch da in irgendeiner Form auf den Unterricht Bezug genommen, egal ob man nun historische Bauwerke anschaut, ein Planetarium besucht oder im Verlagshaus anschaut, wie eine Zeitung gemacht wird. Somit trifft Punkt 1 praktisch nie zu.

MacMadB  08.04.2025, 09:54
@Dreamdrummer

Richtig. Sollte aber zur "Schärfung" hier aufgeführt werden, damit genau dieser Punkt mit gedacht wird. Danke fürs Heruasheben!

Ja, darf er.

Aber bevor ihr hier wieder "mimimieh" macht, weil Lehrer vermeintlich ihre Befugnisse überschreiten, würde ich mir an eurer Stelle erst mal Gedanken machen, warum die Lehrerin das zu euch sagen muß.

m.f.G.

anwesende

Jupp, er kann sogar wenn es mehrere Störenfriede gibt sogar den ganzen Ausflug abblasen.

Hey,

Nein das ist kein richtiger Grund dich nicht mitzunehmen. Der Lehrer versucht einfach verzweifelt euch zum mitarbeiten zu bringen..... Nicht drauf ansprechen denk dir einfach dein Teil und mach mit☺️


LeWe23  08.04.2025, 08:21

Klar darf der Lehrer das. Wenn es ihm aufgrund des Verhaltens unzumutbar erscheint, den Schüler oder die Schülerin auf dem Ausflug zu beaufsichtigen, dann muss er ihn nicht mitnehmen.

Falkelser923  08.04.2025, 08:23
@LeWe23

Nein der Lehrer darf das nicht, da es kein stärkeres Fehlverhalten aufweist.

LeWe23  08.04.2025, 08:25
@Falkelser923

Natürlich darf er das. Ich habe unter einem anderen Kommentar erklärt, warum.