Darf sie das?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unabhängig davon ob es ihr "rechtlich" zustünde halte ich es für Schikane, dass sie wegen 1 Minute Drama macht und dir den kompletten Unterricht verweigert. Der Unterrichtsausschluss ist viel mehr gerechtfertigt wenn du den Unterricht nur ständig stören würdest etc.

Daher halte ich eine Beschwerde beim Schulleiter für gerechtfertigt.

Cruisendust  07.10.2023, 15:52

Danke für die Auszeichnung!

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Sie darf dich als zu spät kommen eintragen.

max13136337777 
Fragesteller
 04.10.2023, 09:21

Obwohl sie ok gesagt hat

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General229man  04.10.2023, 09:23
@max13136337777

Ja und. Würdest du auch dem Prüfer sagen, ich habe nichts gelernt und die Prüfung später schreiben? Dann hast du eben weniger Zeit oder sogar von der Prüfung ausgeschieden und durchgefallen

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sirjuiceogg  05.10.2023, 20:24
@General229man

Frage nicht gelesen? Hier geht es um 1min zu spät kommen. Kein Prüfer, keine Prüfung.

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General229man  05.10.2023, 22:26
@sirjuiceogg

Du hast gar nicht richtig verstanden, dass das ein Beispiel ist. Bevor du blind irgendwelchen Kommentar schreibst, dann solltest du nochmal die ganzen Beiträgen durchlesen, um den Zusammenhang zu verstehen

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General229man  05.10.2023, 22:29
@sirjuiceogg

Dann musst du wieder zurück in die Grundschule. Anscheind liest du nur Prüfung und fängst damit an, irgendwelche Unfug zu erzählen, ohne richtig mitzudenken, wovon ich hier spreche.

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Nun, du hast pünkltich zu erscheinen, bist aber zu spät gekommen.

Also ja, das darf sie.

max13136337777 
Fragesteller
 04.10.2023, 09:18

Ich habe ihr Bescheid gegeben

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