Darf eine Lehrerin einem Schulsanitäter verbieten zu helfen?
Also, ich bin Schulsanitäterin und vorgestern ist folgendes passiert, ich war mit zwei anderen Sanis im Dienstplan eingetragen und in der dritten Stunde hatten wir dann einen Einsatz ich bin halt zur Lehrerin gegangen und habe ihr Bescheid gesagt das ich zu einem Einsatz muss, darauf hin hat sie dann folgendes gesagt: "Du setzt dich jetzt auf deinen Platz, machst deine Aufgaben und hörst auf den Unterricht zu stören ich glaube du bist in der Lage aufzuzeigen." Und genau das sagt sie auch immer wenn ein/e Schüler/in fragt ob er/sie auf Toilette darf, und weil ich halt keine Zeit und Lust hatte zu diskutieren bin ich zum Einsatz gegangen. Da dieser Einsatz etwas länger gedauert hat bin ich dann ungefähr am Ende der Stunde wieder in den Unterricht gekommen und die Lehrerin hat gesagt: "Du bekommst jetzt einen Eintrag für Arbeitsverweigerung und Störung des Unterrichts außerdem werde ich einen Gesprächstermin mit deinen Eltern vereinbaren." Und meine Frage ist jetzt darf sie das überhaupt? Ich werde das aber auch noch mal meinem Gruppenleiter melden.
6 Antworten
Wenn es einen Dienstplan gibt ,dann wird mit den eingeteilten Ersthelfern gerechnet und die Lehrerin muss ! freistellen , wenn der Dienst nicht ausreichend abgedeckt werden kann .
Ich würde mich da auch nicht auf Diskussionen einlassen
Hi,
darf sie das überhaupt?
Ein Gespräch mit den Eltern anberaumen darf sie grundsätzlich, wenn sie es für gerechtfertigt hält.
Darf eine Lehrerin einem Schulsanitäter verbieten zu helfen?
Hier ist es ein klares "Es kommt drauf an" - nämlich darauf, welche verbindlichen Regelungen Deine Schule hinsichtlich des SSD getroffen hat. Gibt es keine, ist es erstmal die Ermessensentscheidung der Lehrerin.
Da macht ein Gespräch mit allen Beteiligten meines Erachtens durchaus Sinn.
Unabhängig von der Frage des "Dürfens" sollte man sich selbst die Frage stellen, ob es ratsam ist, bei Lehrern in Ungnade zu fallen...
LG
https://thomas-hochstein.de/download/rechtswissen-schulsanitaetsdienst.pdf
Tafel nr 8
Ich denke, bevor sich die Gemüter erhitzen, schaut man besser nach der rechtl. Situation. Die ist unstrittig, wenn auch nicht immer zu verstehen.
Danke Thomas H.
Ein Gespräch fordern - mit wem auch immer (Eltern, Direktor, allen Beteiligten) darf sie selbstverständlich. Und das solltest Du sogar begrüßen. Denn da kann ein für alle Mal geklärt werden, wie in einer solchen Situation verfahren werden sollte - von Deiner Seite aus aber auch von der Seite der Lehrerin.
Eigentlich darf sie das nicht. Ihr werdet extra dafür ausgebildet. Sie dürfte sowas evtl nur während einer Arbeit sagen aber sonst nicht