Darf man zur Zeugenaussage in die Polizei Station wenn man Krankgeschrieben ist?
Also Montag wurde ich eingeladen zur Zeugenaussage
aber bin leider seit gestern krank geworden Infektion
aber wenn ich mich Montag gut fühle würde ich hin fahren darf ich das?
8 Antworten
Arbeitsrechtlich darfst du während der krankschreibung alles machen, was deine Genesung nicht beeinträchtigt. Eine Zeugenaussage ist da durchaus im Normalfall drin.
Du bist arbeitsunfähig, aber für eine Zeugenaussage wird es schon noch reichen. Rufe das Gericht an und frage, ob denen das wg. Ansteckungsgefahr recht ist.
Zur Zeugenaussage musst Du auf jeden Fall erscheinen.
Geht es Dir sehr schlecht, solltest Du ein ärztliches Attest vorlegen.
Ich habe ja ein Attest das ist nicht das Problem
ich möchte ja hin fahren nur weis ich nicht
ob ich Ärger bekommen könnte wenn ich Krank dort erscheine
nein, der einzige, der dir ärger machen könnte, wäre dein chef, nicht die polizei
und der kann nicht
dein chef ist der einzige, der da interesse hätte
er könnte zb sagen: "ja, zur polizei konntest du, aber arbeiten ging nicht?"
aber das musst du eben mit dem arzt abklären
wenn der sagt, arbeiten nein, polizei ja, dann gilt das auch
Du bist arbeitsunfähig, nicht mehr und nicht weniger.
Ob Du zur Zeugenaussage gehen darfst/sollst, hängt von Deiner Krankheit ab.
Du darfst alles tun, was Deine Genesung nicht verlangsamt oder gar behindert. Bei einer ansteckenden Krankheit gehst Du selbstverständlich nicht zum Gericht.
Melde Dich in diesem Fall dort und sag, dass Du krankheitsbedingt nicht kommen kannst und schau, dass Du ein Attest hast.
Attest hab ich ja nur würde ich gerne es Hinter mich bringen vielleicht ruf ich dort an Und frag nach ob ich kommen darf
Du darfst alles tun, was Deiner Genesung nicht abträglich ist (ja, auch Einkaufen, in den Park gehen, grillen, etc.) - natürlich aber nur, wenn Du für andere keine gesundheitliche Gefahr darstellst.
Ich muss nicht zum Gericht sondern Zur Polizei Station