Polizei Zeugenaussage?

3 Antworten

Also eine Anzeige zum Beispiel kann man auch zurückziehen, ich würde also auf die Vorladung antworten (Geht ja heutzutage auch per Email), dass ich meine Zeugenaussage zurückziehe, da sich mein Anfangsverdacht nicht bestätigt hat, und Punkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hä? Jetzt wird deiner Meinung zugehört und dir Geholfen, und du willst es nicht?

Wenn die dich nochmal vorgeladen haben scheint an dem Verdacht ja offensichtlich doch was dran gewesen zu sein und jetzt kneifst du? Wenn du nicht hingehen würdest, würdest du dich damit auf jeden Fall komplett lächerlich machen und kann gut sein, dass du dann den Polizeieinsatz aus eigener Tasche zahlen darfst.