Darf man ein Pferd mit in einen öffentlichen Bus nehmen?
Ich habe heute mit einer Freundin zusammen rumgesponnen, dass wir das ja mal probieren können, und jetzt stelle ich mir die Frage, ob es da irgendwelche Auflagen für gibt, die das verbieten oder erlauben würden. Vielen Dank für die Hilfe, falls das jemand weiss :)
16 Antworten
Die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV), auf der die Beförderungsbedingungen aller Verkehrsunternehmen beruhen, sagen dazu folgendes:
§ 12 Beförderung von Tieren
(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 und 5 anzuwenden.
(2) Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
(3) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
und - weil in §12(1) darauf verwiesen wird:
§ 11 Beförderung von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
...
(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Also: Dein Pferd darfst Du nur mitnehmen, wenn es sich in einem geeigneten Transportbehälter befindet, die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird und das Fahrpersonal einverstanden ist.
Blindenführponys werden hier nicht ausdrücklich erwähnt.
Darauf sollten m. E. eigentlich sinngemäß die Punkte für Blindenhunde angewendet werden.
Wenn sich das Fahrpersonal aber rein auf den Wortlaut der Verordnung (bzw. der jeweiligen Beförderungsbedingungen) beruft, müssen auch diese Pferchen draußen bleiben, wenn sie nicht im passenden Tragekörbchen sitzen ;-)
Nein, wegen §§ 11 und 12 BefBedV.
Was heißt "zum Thema passt"? Das ist doch die Antwort, auf die wir gewartet haben.
Ja also ein Pferdebehälter hätte doch mal was
Vielen Lieben Dank für die Antwort 😉
Ich glaube da ist etwas schief gelaufen, denn das Lied heißt »Da steht ein Pferd auf dem Flur« und nicht »Da steht ein Pferd im Bus«. Außer dem wird es für das Pferd schwierig werden den Knopf recht zeitig zu drücken, wenn es aussteigen will. Aber die hintere große Sitzbank wäre bestimmt breit genug für einen Pferdehintern. :-))
Die Schwierigkeiten beim Drücken des Aussteigeknopfes sind in der Tat ein weiteres echtes Hindernis für die Beförderung von Pferden in Bussen.
In London sind die Knöpfe pferdegerecht. Da reicht ein leichter Stups mit der Nase
Sind die drüben jetzt nach dem Brexit nicht sowieso viel mehr wieder auf die Beförderung durch Pferde angewiesen? Und an solchen Details sieht man's dann mal wieder.
Hier in Berlin sollen letztes 2 Mädchen ihr Shetlandpony mit in die S-Bahn genommen haben, sie haben aber ein Kinderticket gekauft.
Es wäre aber Tierquälerei, das Pferd durch die schmalen Türen zu schieben...
Ja, ich glaube das wissen die beiden selber😂 Es ist ja nur rumgespinne, aber ziemlich lustig!
... und weil es gerade zum Thema passt:
https://www.youtube.com/watch?v=I-msySE1pK4