Darf man eigentlich nur mit seinem Anfangsbuchstaben Dokumente unterschreiben?
Darf man eigentlich nur mit seinem Anfangsbuchstaben Dokumente unterschreiben?
Lehrer machen das ja auch immer, wenn sie eine Arbeit korrigieren.
4 Antworten
Die Unterschrift muss weiter den vollen Familiennamen enthalten – wird nur mit dem Vornamen unterschrieben, so ist sie nicht gültig –, einen Schriftzug wiedergeben, der klar als Name erkennbar ist, und für die Identität des Unterschreibenden ausreichend individuell und kennzeichnend sein.
Hi,
nein, das geht nicht. Es müssen mindestens drei Buchstaben deines Nachnamens in einer Unterschrift lesbar sein.
LG
Der Nachname muss komplett unterschrieben werden, das ist richtig, aber drei Buchstaben mindestens müssen davon lesbar sein.
Ok hab ich so noch nicht gelesen - aber kann gut sein.
Der Rest muß aber noch erkennbar sein
Nein, als Unterschrift muss der Nachname verwendet werden und der Unterschrifts-Schriftzug muss eine Identität verkörpern und wiedererkennbar sein.
Lehrer unterschreiben nicht deine Arbeit oder ihre Zensur, sondern sie kennzeichnen sie bloß mit ihrem Handzeichen. Das ist erlaubt und in Ordnung, weil es eben gar keine Unterschrift sein soll, sondern nur ein Erkennungszeichen.
Was du meinst, ist das "Lehrerzeichen", das häufig eine Abkürzung des Nachnamens darstellt.
Wichtige Dokumente (Verträge usw.) darf man so nicht unterschreiben. Erlaubt ist, den Vornamen als Initiale + vollständigen Familiennamen oder eben Vor- und Nachname vollständig.
Eigentlich nicht 3 sondern der Nachname