Darf man Autismus bei der Bundeswehr verschweigen?
4 Antworten
Generell nein. Ich würde mich erkundigen wie das ist. Ich denke mal das schwerste ist wie weit du eingeschränkt bist. Solltest du nicht gut mit anderen reden können, ist ein Job mit wenig Kommunikation das richtige für dich. Was willst du denn dort genau machen?
Wenn man etwaige Erkrankungen o.ä. im Einstellungsverfahren verschweigt, kann sich das später, wenn ein Dienstverhältnis zu Stande kommt, negativ auswirken und zur Entlassung aus selbigem führen.
Nein, wenn bspw eine Erkrankung im Vorfeld vorlag, wovon nicht in Kenntnis gesetzt wurde und sich im Dienstverhältnis daraus Probleme ergeben, dann kann dies zur Aufhebung des Vertrags führen. Das ist rechtlich absolut hieb und stichfest.
Dann nennt man das Glück. Sollte das jedoch aus irgendeinem Grund doch bekannt werden, dann kann die Entlassung trotzdem erfolgen.
Es geht hier im Übrigen auch um den Bewerber selbst. Derartige Angaben dienen auch seinem eigenen Schutz.
Du musst das nicht erwähnen und es wäre schwierig dich rauszuwerfen, da man sich uneinig ist, ob das rechtens ist. Wie du bereits richtig sagst wäre es gegen das Antidiskriminierungesetz. Es ist halt eine Grauzone heutzutage. Du solltest einfach dein Ding durchziehen.
Sobald die Autisten-Partei in Österreich und Deutschland an der Macht ist, da die Zahl an Autisten stetig steigt und wir immer mehr Autisten als Parteimitglieder haben, wird dann die leichte Form des Autismus sowieso keine offizielle Krankheit mehr sein und Autisten mit militärischer Erfahrung, können wir in unserer Partei und unserem neuen Militär gut gebrauchen. :)
Die Bundeswehr ist keine Person. Daher kann sie auch keine personellen Eigenschaften besitzen die man verweigern kann.
Aber das wäre doch Diskriminierung.