Darf man auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn nur der Beifahrer einen Behindertenausweis hat?

5 Antworten

Der Behindertenausweis alleine reicht nicht aus, um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen. Man benötigt ausserdem den blauen Behindertenparkausweis. Dann darf auch ein Nichtbehinderter dort parken, wenn die Fahrt zur Beförderung des Berechtigten dient.

Nein. Ein Behindertenausweis haben viele. Dieser alleine reicht nicht aus, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Dazu ist ein spezieller Parkausweis notwendig. Dieser gibt es nur bei dem Merkzeichen aG oder BI. Da das bei dir nicht der Fall ist, darfst du da sowieso nicht parken.

Wenn dieser Parkausweis vorhanden wäre, dann recht es vollkommen aus, wenn der Beifahrer den hat. Dann wird angenommen, dass der Beifahrer dann gefahren wird.

Der Behindertenausweis allein reicht nicht. Für das Parken auf dem Behindertenparkplatz benötigt i.d.R. den blauen Parkausweis. (Ausnahmen gibt es in Berlin und Brandenburg, wo auch orange reicht). Der Schwerbehindertenausweis reicht nie. Den blauen Parkausweis gibt es bei Merkzeichen aG oder BL sowie bei bestimmten komplexen Fehlbildungen (wie z.B. dem Fehlen beider Arme)

Hat man diesen, ist es wiederum egal ob man selbst fährt oder gefahren wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen

Hallo,

wenn du eine Begleitperson brauchst, dann ja.

Du kannst ja bestimmt selber nicht fahren.

Legst du den blauen Park-Ausweis gut sichtbar vorne rein.

Ist jetzt eine Grauzone.

Hansi

Nein, Du oder Dein Beifahrer benötigen einen Parkausweis für Behinderte. Der Behindertenausweis reicht nicht.

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