Darf ich den Kopierschutz eines gekauften E-Books entfernen?
Ich habe mehrere gekaufte (also legal erworbene) E-Books, deren Kopierschutz ich entfernen möchte um sie auf allen meinen Geräten lesen zu können. Das möchte ich aber nur machen, wenn es auch legal ist. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das darf. Was ich konkret nicht verstehe ist, wie § 95a UrhG und § 108b UrhG zusammen passen.
In § 95a UrhG heißt es:
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden
in § 108b UrhG aber:
Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht, (...) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters (...) erfolgt (...), mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Also darf der Kopierschutz zum privaten Gebrauch jetzt umgangen werden oder nicht? Oder ist es zwar illegal, wird aber nicht bestraft?
4 Antworten
Das Aushebeln resp. Entfernen eines Kopierschutzes ist strafbar, während lediglich die inhaltliche Vervielfältigung vom Recht auf Privatkopie gedeckt sein kann. Beispielsweise eine DVD mit Kopierschutz und der Film lediglich aufgenommen wird. Im Grunde wie damalige VHS und Kassettenrekorder für Fernsehen und Radio.
Zumal du beim Kauf der E-Books nur eingeschränkte Nutzungsrechte erworben hast. Sprich der Urheber resp. der Rechtsinhaber vorgibt, wie und unter welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf. Wie gut oder schlecht ein Kopierschutz technisch umgesetzt wurde, spielt dabei so erst einmal keine Rolle.
Wenn du eine Software erwirbst bzw. eine Lizenz um diese verwenden zu dürfen, kann die Lizenz entweder an dich gebunden sein (z.B. ein Benutzerkonto) und/oder die Lizenz vorgibt, wie viele Instanzen von der Software parallel genutzt werden dürfen. Gilt die Lizenz nur für ein Endgerät oder wird die Nutzung auf mehreren eingeräumt?
Also darf der Kopierschutz zum privaten Gebrauch jetzt umgangen werden oder nicht?
Das Umgehen ist nur in sofern zulässig, solange der Kopierschutz selbst nicht aufgebrochen wird. Ebenso nur zum Zweck der Privatkopie. Daher mein Beispiel mit der DVD und z.B. dem erneuten Aufzeichnen auf VHS. Den Kopierschutz selbst darfst du nicht anrühren, in dem dieser z.B. mit Drittanbieter-Software manipuliert wird.
§ 95a UrhG sagt, Du darfst keinen Kopierschutz (wissentlich) aushebeln.
Weiter sagt § 108b UrhG, dass wenn Du einen Kopierschutz aushebelst und die Kopie anderen zur Verfügung stellst, kannst Du bis zu einem Jahr in den Knast kommen oder mit entsprechend hohen Geldstrafen belangt werden.
Der erste sagt also, "ist verboten", der zweite sagt, dass wenn Du das verbotene machst und verbreitest, dass Du dann besonders schwer bestraft wirst.
Dürfen darfst du das nicht.
Aber wenn du das nur zum eigenen Gebrauch machst, wird das niemand jemals bemerken. Weswegen eine Strafe nicht zu befürchten ist.
Ich sach ma so, wenn Du den Kopierschutz umgangen hast war er nicht wirksam, von daher ... . Wenn Du es wirklich nur für dich machst wird sich wohl kein Kläger finden und demzufolge auch kein Richter.
Dein erster Satz ist unfug... Man bekommt immer mit Krimineller Energie einen Schutz ausgehebelt. Gibt ja genug Software, die dabei "tatkräftig" unterstützen. Ähnlich wie in den 80iger Jahren das Rennen der Software-Häuser mit den Raubkopierern - bis die Software über den "großen Teich" kam, waren Copy-Tools soweit optimiert, mit diesen wieder "klar" zu kommen...
Beim Rest magst du recht haben - solange es in den eigenen "4 Wänden" bleibt, wird es niemand interessieren/mitbekommen und entsprechend niemand aktiv verfolgen.